Die Ortsverbände
Die Ortsverbände erledigen die gewerkschaftliche Interessenvertretung von regionaler und fachlicher Bedeutung auf ihren Ebenen durch Verhandlungen mit Dienststellen, Behörden, Arbeitgebern, Organisationen und Politik ihres Bereiches.
Den Ortsverbänden obliegen insbesondere die individuelle Betreuung ihrer Mitglieder, die örtliche Öffentlichkeitsarbeit, die Mitgliederwerbung und die Fortbildung der Mitglieder des Ortsverbandsvorstandes.