Landesvorstand
Gespräch mit Vertretern der CDU aus dem Bereich Rechts- und Verfassungsfragen und Unterausschuss- und Straffälligenhilfe am 05.06.2018 in Hannover
- Foto: Landesvorstand VNSB v.l.n.r. Christian Fühner (WK Lingen), Marcel Scharrelmann (WK Diepholz), Thomas Adasch (WK Celle), Uwe Oelkers, Christian Calderone (WK Bersenbrück), Friedhelm Hufenbach, Volker Meyer (WK Syke) und Thomas Gersema
Am 05.06.2018 hatte der Landesvorstand ein Gespräch mit den Vertretern der CDU aus den Bereichen Rechts- und Verfassungsfragen, sowie aus dem Bereich Justizvollzug und Straffälligenhilfe. Die Themen im Einzelnen:
1. Besondere Altersgrenze nach §116 NBG
Aus Sicht des Landesvorstandes kommen auf Grund der stetig zunehmenden Belastungen im Aufsichtsdienst die Kolleginnen und Kollegen immer mehr an ihre Belastungsgrenze. Diese negative Entwicklung wird durch eine veränderte Klientel verstärkt, welche vermehrt psychische Auffälligkeiten zeigt, suchtmittelabhängig ist und gewalttätig gegenüber den Bediensteten auftritt. Auch der Umgang mit radikalisierten Insassen belastet die tägliche Arbeit im Justizvollzug erheblich.
Dadurch bedingt scheiden viele vor Erreichen der besonderen Altersgrenze aus dem Dienst aus. Eine Erhöhung der besonderen Altersgrenze auf 62 Jahre verschärft diese Situation in unverantwortlicher Weise.
2. Unterbringung der Anwärterinnen und Anwärter während der Grundlehrgänge:
In den letzten Jahren war bereits festzustellen, dass Grundlehrgänge nicht beim Bildungsinstitut des Justizvollzuges in Wolfenbüttel stattfinden konnten, sondern ausgelagert werden mussten. Dem Bildungsinstitut fehlen Unterbringungsmöglichkeiten für die Lehrgangsteilnehmer. Auf Grund dessen ist geplant, einen Grundlehrgang in Hameln im ehemaligen offenen Vollzug durchzuführen. Grundsätzlich ist das in Ordnung, da dann auch diese Lehrgangsteilnehmer durch die 75% Regelung beim Trennungsgeld nicht gegenüber denen, die eine Unterbringung erhalten, benachteiligt werden. Aus Sicht des Verbandes geht das aber nur, wenn diese Unterkünfte vernünftig saniert und den aktuellen Standards angepasst werden.
3. Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage
Diese Forderung des Verbandes besteht schon seit Jahren. Auf der VNSB-Hauptvorstandssitzung 2016 wurde bereits von allen anwesenden Fraktionen im Landtag die Anpassung der Vollzugszulage an die Polizeizulage für den Haushalt 2019 zugesagt. Hier erwarten wir, dass die CDU-Fraktion zu ihrer Aussage steht.
4. Ein anerkannter Stellenbedarf gleich ein Beschäftigungsvolumen
Eine weitere Forderung des Verbands, welche Frau Justizministerin Havliza sukzessive in den nächsten Jahren umsetzen möchte. Die durch das Beschäftigungsvolumen fehlenden 204 Stellen würden dann eine Entlastung für den Vollzug mit sich bringen.
5. Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten der psychiatrischen Fachkräfte in Verbindung mit der Zwangsmitgliedschaft in der Kammer
Auch diese Forderung nach einer gerechten Besoldung für die psychiatrischen Fachkrankenpfleger besteht schon länger und wurde ebenfalls thematisiert. Eine Besoldung nach A9 ist hier auf Grund der Ausbildung und Verantwortung in diesem Bereich längst überfällig. Beförderungsmöglichkeiten müssen hier zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und dürfen nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen im AVD gehen. Die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer wurde hierbei ebenfalls angesprochen.
6. Unterbringung der Gefährder
Wo sollen diese zukünftig nach der neuen Gesetzeslage zum Ende des Jahres untergebracht werden? Im Justizvollzug? Ist das überhaupt möglich? Fragen, die nicht beantwortet werden konnten. Hier besteht Handlungsbedarf seitens des Verbandes.
7. Belegungssituation
Grundlage war hier die Anfrage der FDP Fraktion. Die Auflistung der Belegung der einzelnen Justizvollzugsanstalten suggeriert dem Leser, dass noch viele freie Haftplätze zur Verfügung stehen. Leider wurden hier durch das Justizministerium Sondervollzüge und Haftarten zusammengefasst, sowie keine Angaben über Einzel- und Doppelbelegung gemacht.
Bei einer differenzierten Auflistung wird man schnell zu der Erkenntnis gelangen, dass der Justizvollzug in Niedersachsen an seine Grenzen kommt.
8. Allgemeine Situation im Justizvollzug
Unter diesem Punkt gingen die Landesvorstandsmitglieder auf die Übergriffe, die steigende Belastung durch zusätzliche Aufgaben wie Ausführungen, Krankenhausbewachungen und den familienfreundlichen Justizvollzug ein. Mit weiteren Beförderungsmöglichkeiten für alle Laufbahnen sollte hier seitens der Politik Anerkennung und Wertschätzung für das Berufsfeld Justizvollzug entgegengebracht werden.
In Erwartung auf weitere gute Zusammenarbeit bedankte sich der Landesvorstand für die Gesprächsbereitschaft und Unterstützung der Forderungen des VNSB.
Friedhelm Hufenbach
Landesgeschäftsführer