29. Juni 2017

Landesvorstand

VNSB-Landesvorstand im Gespräch mit der CDU-Fraktion

  • Auf dem Bild von links nach rechts: MdL Thomas Adasch Friedhelm Hufenbach Thomas Gersema Uwe Oelkers MdL Mechthild Ross-Luttmann MdL Otto Deppmeyer MdL Lutz Winkelmann
    Auf dem Bild von links nach rechts: MdL Thomas Adasch Friedhelm Hufenbach Thomas Gersema Uwe Oelkers MdL Mechthild Ross-Luttmann MdL Otto Deppmeyer MdL Lutz Winkelmann

Zwischen den Mitgliedern der Landtagsfraktion der CDU, Frau MdL Mechthild Ross-Luttmann, MdL Thomas Adasch, MdL Otto Deppmeyer, MdL Lutz Winkelmann und dem Landesvorsitzenden Uwe Oelkers und den Mitgliedern im Landesvorstand Thomas Gersema und Friedhelm Hufenbach fand im Niedersächsischen Landtag ein Gespräch zu aktuellen Themen statt.

Zu Beginn des Gesprächs bedankte sich der Landesvorsitzende für die auch in der Vergangenheit geführten konstruktiven Gespräche mit der CDU Landtagsfraktion. 

Schwerpunkt des heutigen Gesprächs war das neue Besoldungsgesetz. Hier sieht der VNSB Landesvorstand noch Handlungsbedarf durch die Politik. Wie in der Stellungnahme beschrieben, gibt es eine  Gruppe von Bediensteten, welche bei der Einführung von Erfahrungsstufen vergessen wurden. In einem Beispiel stellte der Landesschatzmeister Thomas Gersema den anwesenden Politikern das Problem dar. Klaus Mustermann, 36 Jahre alt, hat am 01.01.2015 seine Ausbildung zum Justizvollzugfachwirt begonnen. Er hat sich zuvor über das Berufsbild informiert. Dazu gehört auch die Höhe der Besoldung. Also zu diesem Zeitpunkt wäre er in der Dienstaltersstufe 8, im Bereich A7. Hier hätte er mit 2.602,68 € planen können. Damit kann er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Doch während seiner Ausbildung erhält Niedersachsen ein eigenständiges Besoldungsgesetz. Da er keine anrechenbaren Zeiten hat, erfolgt die Einstufung in die Erfahrungsstufe 1 im Bereich A7 mit 2.119,01 €. Eine Differenz in Höhe von 483,67 €. Er fällt nicht unter die Günstigkeitsprüfung. Um  den Personalbedarf im Justizvollzug auch in den nächsten Jahren gerecht zu werden, muss bei der Einstufung in Erfahrungsstufen der Katalog der anzuerkennenden Erfahrungszeiten erweitert werden. Der Justizvollzug stellt keine Schulabgänger ein. Mindestalter ist 20 Jahre. Der Justizvollzug sucht auch lebenserfahrene Menschen. Und die sind in der Regel um die 30 Jahre alt. 

Als weiteres Thema stand die Besoldung der Fachkräfte in den psychiatrischen Abteilungen auf der Tagesordnung. Es kann einfach nicht sein, dass diese Kolleginnen und Kollegen nach einer insgesamt 7-jährigen Ausbildungszeit in der Besoldung bei A7 – A9 liegen. Sollen auf diese Art und Weise Personalkosten eingespart werden? Psychiater sind ja wesentlich höher besoldet. Hier fordert der VNSB, dass diese Kolleginnen und Kollegen nach bestandener Prüfung zur Fachkraft umgehend in die Besoldungsstufe A9 eingestuft werden. Diese Stellen müssen von der Politik zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. 

Die Novellierung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes bringt erhebliche zusätzliche Belastungen für die im Justizvollzug beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Die Vervierfachung der Besuchszeit in der Straf- und U-Haft, sowie auch die Erhöhung der Besuchszeit im Jugendvollzug, die Besuchszeiten besucherfreundlich zu gestalten, die Schaffung von Spielecken und die Möglichkeit der Gefangenen während der Arbeitszeit an Behandlungsmaßnahmen teilzunehmen, bedürfen zusätzliches Personal sowie zusätzliche Haushaltsmittel für die Justizvollzugsanstalten. 

Zum Schluss des Gesprächs bedankten sich die teilnehmenden Landesvorstandsmitglieder für das  Gespräch und baten bei der CDU Landtagsfraktion um Unterstützung bei der Behebung der aufgezeigten Probleme.