05. Dezember 2024

Landesvorstand

JuV#Peb

Personalbedarfsanalyse im niedersächsischen Justizvollzug: Ein erster Einblick in das Projekt JuV#Peb

 

Die Anforderungen an den Justizvollzug sind ständig im Wandel. Insbesondere sich verändernde Bedarfe der Gefangenen und ein zunehmender Fachkräftemangel stellen die Justizvollzugseinrichtungen und ihre Bediensteten vor Herausforderungen. Gleichzeitig bleibt der Anspruch bestehen, die Sicherheit, Ordnung und Resozialisierung der Gefangenen weiterhin auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Um den Justizvollzug zukunftssicher aufzustellen, hat das Niedersächsische Justizministerium eine umfassende Personalbedarfsanalyse initiiert. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Ziele und den Ablauf des Projekts und zeigt auf, wie Sie als Bedienstete eingebunden werden.

Das Projekt JuV#Peb – Hintergrund und Zielsetzung

Das Projekt JuV#Peb (gesprochen: JuVoPeb) – kurz für Justizvollzug Personalbedarfsanalyse – verfolgt das Ziel, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.

Der Schlüssel liegt in der Umsetzung: Projektorganisation

die Durchführung des Projektes hat das Niedersächsische Justizministerium die BSL Managementberatung GmbH beauftragt. Die BSL Managementberatung GmbH ist ein mittelständisches Beratungsunternehmen mit Sitz in Mainz, das sich seit mehr als 30 Jahren auf den öffentlichen Sektor im deutschsprachigen Raum spezialisiert hat. Beständig, Sichtbar und Leidenschaftlich unterstützt BSL den öffentlichen Sektor auf dem Weg in die Zukunft. Erfolgsverantwortung und höchste Qualitätsmaßstäbe gehören dabei zum Beratungsverständnis. Das JuV#Peb-Kernteam der BSL Managementberatung wird aus dem Projektleiter Herrn Dr. Eggerding, der stellvertretenden Projektleiterin Frau Hanschow sowie Herrn Kammerer gebildet. Daneben kommen weitere fachkundige BSL-Berater zum Einsatz.

Neben der externen Projektleitung wurde eine interne Projektleitung eingerichtet, um sicherzustellen, dass interne Vollzugs-Perspektiven und die spezifischen Anforderungen sowie Besonderheiten des Justizvollzugs berücksichtigt werden. Herr Benning (stellvertretender Anstaltsleiter JVA Lingen) und Herr Vehma (stellvertretender Anstaltsleiter JVA Sehnde) haben die interne Projektleitung übernommen. Frau S. Meyer und Frau Wetzel aus dem Niedersächsischen Justizministerium (MJ) unterstützen die Projektleitungen.

Das Projekt zeichnet sich darüber hinaus durch eine klar strukturierte Organisation aus, die auf verschiedenen Gremien basiert, welche eng miteinander kooperieren. Zu diesem Zweck wurden eine Steuerungsgruppe und eine Projektgruppe ins Leben gerufen. Während die Projektgruppe für die operative Umsetzung verantwortlich ist, übernimmt die Steuerungsgruppe die strategische Leitung des Projekts. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Frau Dr. Springer (Leiterin der Abteilung Justizvollzug MJ), Herr Mertin (Referatsleiter 301, MJ), Herr Mageney (Vorsitzender des HPR), Herr Portmann (Anstaltsleiter JVA Lingen) und den Vertretern der BSL Managementberatung GmbH. Mitglieder der Projektgruppe sind die internen Projektleitungen, Frau S. Meyer (MJ), Frau Wetzel (MJ), Frau Gleitz (stellvertretende Anstaltsleiterin zur Einarbeitung JVA Uelzen), Frau Heil (Vertreterin des HPR), Frau Hildmann (stellvertretende Anstaltsleiterin JA Hameln), Herr Wand (Vertreter des HPR) und Herr Zeller (Anstaltsleiter JVA Meppen). Zusätzlich zu den genannten und bereits gebildeten Projektgremien wird in jeder Anstalt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eng in das Projekt integriert wird.

Am 15. November 2024 sind die Steuerungsgruppe und die Projektgruppe zum offiziellen Projektauftakt in Hannover zusammengekommen. Dabei hat Herr Staatssekretär Dr. Thomas Smollich die Bedeutung des Projektes JuV#Peb für den niedersächsischen Justizvollzug unterstrichen.

Bedeutung des Projekts JuV#Peb für alle Bediensteten

Das Projekt JuV#Peb ermöglicht eine präzise und nachvollziehbare Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs für sämtliche Aufgabenbereiche im Justizvollzug des Landes Niedersachsen. Ziel des Projektes ist es nicht, den vorhandenen Stellenkörper zu verteilen, sondern den Personalbedarf in den Justizvollzugseinrichtungen aufgabenscharf neu zu ermitteln. Es werden sowohl der aktuelle Ist-Zustand durch eine Aufschreibung aller Bediensteten erfasst als auch auf dieser Basis der künftige Soll-Bedarf objektiv und valide errechnet. Bei der Erfassung mittels Aufschreibung ist somit entscheidend, den tatsächlichen Ist-Zustand unverfälscht zu dokumentieren, da nur so Bedarfe und mögliche Defizite präzise und zuverlässig ermittelt werden können. So wird eine realistische Grundlage für die Ermittlung des Personalbedarfs im niedersächsischen Justizvollzug geschaffen.

Neben der quantitativen Analyse des Personalbedarfs wird auch der qualitative Bedarf in allen Berufsgruppen – von AVD-Bediensteten über medizinisches Fachpersonal bis hin zu Fachkräften aus Psychologie und Sozialarbeit – je Einrichtung berücksichtigt. Bei der Durchführung des Projekts berücksichtigen wir außerdem die vielschichtigen Anforderungen und Rahmenbedingungen der Justizvollzugseinrichtungen (bauliche Zustände, Funktionen etc.), um passgenaue Ergebnisse je Justizvollzugseinrichtung gewährleisten zu können.

Ablauf des Projekts JuV#Peb

Das Projekt erfolgt in vier aufeinander aufbauenden Phasen. Aktuell laufen die Phasen 01 und 02 parallel ab. In „Phase 01: konzipieren“ (bis 12/2024) wurden die Projektziele definiert und die Struktur des Projekts aufgebaut, um eine klare Ausrichtung zu schaffen. Außerdem wurde eine jeweils eintägige Roadshow in allen Hauptanstalten durchgeführt, um ein konkretes Verständnis davon zu entwickeln, was die Anstalten verbindet, unterscheidet und welche möglichen Besonderheiten absehbar (z. B. Auswirkungen baulicher Infrastruktur auf den Personalbedarf) oder zu berücksichtigen sind. Des Weiteren starten wir mit einer Kommunikationskampagne.

In „Phase 02: vorbereiten“ (bis 02/2025) werden die Grundlagen erarbeitet, die der späteren Bemessung zugrunde liegen. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Qualitätssicherung des Aufgabenkatalogs sowie der Aufbau des notwendigen Datenwürfels. Zudem wird die Erhebungssystematik und -methodik festgelegt. Es wird jeweils eine Arbeitsgruppe je Einrichtung gebildet, um die Expertise der Bediensteten in die Erstellung des Aufgabenkatalogs einzubinden.

Der Aufgabenkatalog dient als Basis für die folgende Erhebung. In der „Phase 03: erheben“ (ab 03/2025) erfolgt die eigentliche Datenerhebung in Wellen. Alle Mitarbeitenden dokumentieren über einen jeweils definierten Zeitraum anonym ihre Tätigkeiten. Die Erhebung der erforderlichen Daten wird so gestaltet, dass sie mit dem laufenden Betrieb der Einrichtungen vereinbar ist. Dies erfordert eine sorgfältige Vorplanung sowie die Erprobung durch zwei Pilotanstalten (JVA Meppen und Sehnde). In Vorbereitung der Erhebung werden alle Bediensteten durch spezielle Informationsveranstaltungen geschult, haben die Gelegenheit das Verfahren auszuprobieren und werden während der Erhebung durch BSL begleitet.

In der letzten „Phase 04: ermitteln“ (ab 10/2025) werden die gesammelten Daten ausgewertet und der Personalbedarf für jede Anstalt ermittelt. In dieser Phase erfolgt auch die Bewertung der erfassten Ist-Situationen in den Einrichtungen dahingehend, ob diese – beispielsweise aus Sicherheitsgründen – überhaupt für die Zukunft festgeschrieben werden können. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und in einem detaillierten Bericht zusammengefasst. Die Personalbedarfsanalyse für den Justizvollzug in Niedersachsen wird Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein.

Kommunikation und Begleitung

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie während des laufenden Prozesses aktuell und korrekt informiert sind. Daher haben wir verschiedene Informations- bzw. Kommunikationsformate entwickelt. So wird es bspw. regelmäßige Newsletter mit kurzen und prägnanten Informationen zum Projektstand oder kurze Videos mit Einblicken zum Projekt geben. Wir starten mit der Kommunikationskampagne noch in diesem Jahr.

Die Justizvollzugseinrichtungen werden während des Erhebungszeitraums besonders engmaschig begleitet. Wie bereits aufgeführt, wird es u. a. Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Erläuterung des Erhebungsverfahrens sowie weitere Formate geben, in welchen während der Erhebung Fragen beantwortet werden. Darüber hinaus wird über die gesamte Laufzeit der Erhebung eine Hotline zur Verfügung stehen.

Ausblick und Beteiligung

Das Projekt JuV#Peb lebt von Transparenz und Beteiligung. Ihre Mitwirkung ist entscheidend für den Erfolg der Personalbedarfsanalyse. Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Personalstruktur im Justizvollzug Niedersachsen leisten wird. Nutzen Sie diese Chance: Es kommt auf Ihre Mitwirkung an. Gehen wir es gemeinsam an!

Für Fragen oder Anmerkungen stehen Ihnen jederzeit BSL unter justizvollzug-nds@bsl-mb.com, das Niedersächsische Justizministerium, die Projektleitungen (Herren Vehma und Benning), Ihr Personalrat oder Ihre Anstaltsleitungen zur Verfügung. Weitere Informationen und Details folgen.

 

Ihr Dr. Daniel Eggerding
BSL Managementberatung GmbH
Projektleiter für das Projekt JuV#Peb