27. November 2018

Landesvorstand

VNSB – Hauptvorstandssitzung 2018

Am 09.11.2018 beging der VNSB seine diesjährige Hauptvorstandssitzung. Hierzu lud der Vorsitzende des Landesvorstands Uwe Oelkers in „Gieschens Hotel“ in 28832 Achim ein.

Neben den Mandatsträgern - den Ortsverbandsvorsitzenden und Fachgruppenvertretern -, dem Ehrenvorsitzenden und den Ehrenmitgliedern nahm der Vorsitzende des NBB Martin Kalt teil. Aus dem Justizministerium ließ sich aus persönlichen Gründen Frau Justizministerin Havliza entschuldigen und wurde durch Ihren Staatssekretär Herrn Dr. von der Beck vertreten.

In seinem Bericht benennt der Landesvorsitzende die Erfolge des VNSB:

  • Die Neuberechnung der durchschnittlichen jährlichen Stundenleistung von AVD und Werkdienst wurden von 1564 Std. auf 1552 Std. gesenkt und in diesem Jahr für alle Justizvollzugsanstalten zur Anrechnung gebracht.
  • Die langjährige Forderung der Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage ist für den 01.01.2019 geplant.
  • Im Gespräch ist zurzeit die Aufstockung um ca. 25 Beschäftigungsvolumen im Bereich des AVD.

Weiter ging der Landesvorsitzende schwerpunktmäßig auf die folgenden Themen ein:

  1. Erhöhung der besonderen Altersgrenze im Justizvollzug:
    Hier hat der VNSB durch schriftlichen Austausch mit der Justizministerin, zahlreichen Gesprächen mit Politik und dem Ministerium, Stellungnahmen und Hinweise in unseren Medien auf die Problematik im Justizvollzug hingewiesen sowie einer Protestkartenaktion alles versucht, diese zu verhindern.
    Der aktuelle Sachstand sieht jedoch so aus: Im Rechtsausschuss des nds. Landtages wurde am 26.09. der Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz der Justiz für das Haushaltsjahr 2019 eingebracht. In dem war klar zu erkennen, dass sich die Ausschussmitglieder der Landesregierung aus Gründen des Generationsvertrages für eine Erhöhung um 2 Jahre ausgesprochen haben. 
    Die Übergangsregelung der Landesregierung sieht dabei wie folgt aus: Die im Justizvollzugsdienst und Werkdienst tätigen Beamten/innen der Laufbahngruppe 1 erreichen die Altersgrenze a) mit Vollendung des 62. Lebensjahres, wenn sie nach dem 31. Dez. 1962 geboren sind, b) mit Vollendung des 61. Lebensjahres, wenn sie nach dem 31. Dez. 1960 und vor dem 01. Jan. 1963 geboren sind und c) mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den übrigen Fällen. Die Altersgrenze nach a) und b) verringert sich um ein Jahr, wenn die/der Beamte/in mindestens 25 Jahre im Wechselschichtdienst gewesen ist.
    Mit dieser Übergangsregelung ist der VNSB nicht einverstanden und deshalb noch weiter im Gespräch mit den Fraktionen. Die Übergangsregelung aus Sicht des Landesvorstandes muss wie folgt aussehen: A) eine Übergangslösung von zwei Jahren widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist deshalb für den VNSB inakzeptabel. Im Justizvollzug anderer Bundesländer und bei der Polizei gab es bei der Erhöhung der besonderen Altersgrenze eine längere Übergangslösung. Die angeregte Lösung des VNSB (Geburtsjahrgänge 1970 – 1981 / Anhebung in 2 Monatsschritten von 2 – 24 Monate) wurde bereits veröffentlicht. Sollte dieser konstruktive Vorschlag des VNSB keine Berücksichtigung finden, so wird eine Übergangslösung von mindestens 5 Jahren erwartet. B) Aus Sicht des VNSB ist es unablässig, dass die Justizvollzugsbediensteten mit 20 Jahren Wechselschicht- oder Schichtdienst weiterhin die Möglichkeit haben, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Bei 15 Jahren entsprechend mit 60,5 Jahren und bei 10 Jahren entsprechend mit 61 Jahren. C) Für schwerbehinderte (50%) Kollegen/innen muss die besondere Altersgrenze bei 60 Jahren verbleiben.
     
  2. Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage:
    Eine langjährige Forderung des VNSB ist die Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage. Voraussichtlich ab dem 01.01.2019 wird es eine Anpassung dieser Zulage geben was sich mit einem Volumen von ca. 410 € jährlich für jeden ausgebildeten Kollegen/in bemerkbar machen wird.
    Einen großen Wehrmutstropfen hat dies jedoch mit sich gebracht. So sieht eine geplante Änderung im nds. Besoldungsgesetz vor, dass unseren Anwärter/innen keine Zulage mehr im ersten Ausbildungsjahr- und lediglich die Hälfte der regulären Zulage im zweiten Ausbildungsjahr erhalten. Da bereits durch die Einführung der Erfahrungsstufen die Gewinnung von lebenserfahrenen und qualifizierten Nachwuchskräften schwierig geworden ist, bezieht der VNSB hierzu ganz klar Stellung: Die Kürzung der Justizvollzugszulage bei den Anwärter/innen kann für den Bereich des Justizvollzuges nicht erwünscht sein.
     
  3. Einstufung in die Erfahrungsstufen des neuen niedersächsischen Besoldungsgesetzes
    Der VNSB hat sich dafür eingesetzt, dass unsere Kollegen/innen auf Grund der Besonderheiten des Justizvollzuges besser den neuen Erfahrungsstufen zugeordnet werden. Hierzu wurden viele Berechnungsbeispiele, bei denen schlechtere Einstufungen vorgenommen wurden, gesammelt und dem MJ zur Verfügung gestellt.

Die genannten Forderungen richtete Uwe Oelkers direkt an den anwesenden Staatssekretär Herrn Dr. Stefan von der Beck.

Dr. von der Beck übermittelt zunächst die herzlichen Grüße der Ministerin und fährt sodann fort, dass er und Frau Ministerin den Austausch auch bei schwieriger Themenlage schätzen und für wichtig erachten. Durch die frühe Kontaktaufnahme des VNSB zum Ministerbüro war dort sehr schnell klar, dass die Anpassung der sog. Gitterzulage an die Polizeizulage eine zentrale Forderung des Verbandes war; und somit entstand dort auch schnell die einhellige Meinung, dies „hinkriegen“ zu müssen. So wurde diese Forderung beim sog. Ministergespräch über den Haushalt auch zur Kernforderung herausgehoben. Herr Dr. von der Beck macht aber auch keinen Hehl daraus, dass Gespräche mit dem Finanzministerium ein ‚Geben und Nehmen‘ mit sich bringt und erklärt damit die Einbußen, die bei den Zulagen für die Anwärter/innen entstanden sind – dies leider auch im direkten Vergleich zu Polizisten in der Ausbildung.

Keine großen Hoffnungen auf Nachbesserungen kann Herr Dr. von der Beck beim Thema Anhebung der Altersgrenze machen. Verständnis hat er dafür, dass so eine Maßnahme nicht auf Begeisterung stößt. Er macht jedoch auch deutlich, dass der Schritt nicht aufzuschieben war und die Stellenzulage anderenfalls niemals erhöht worden wäre. Er bittet um argumentatives Nachvollziehen, da auch hier der Vergleich zur Polizei gezogen wird. 

Herr Dr. von der Beck kommt auch auf die Stellenobergrenze zu sprechen und erläutert, dass diese ein „Dauerbrenner“ im Gespräch mit dem Finanzministerium ist. Obwohl bekannt ist, dass die veränderten Bedingungen – allerdings für die gesamte Justiz – komplexer geworden sind und auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, kann er nur wenig Hoffnung machen, dass die weitere Entwicklung schnell vorangeht. So kann der Staatssekretär auch Verständnis dafür aufbringen, dass bei nicht ausreichend vorhandenem Personal auch mal Arbeiten liegen bleiben.  Dr. von der Beck spricht weiter von einem höchst professionell ausgerichteten Auswahlverfahren für die Nachwuchsgewinnung, von dem er sich selbst überzeugen konnte. Er geht von einem hohen Prozentsatz guter Leute aus, die nach wie vor gewonnen und eingestellt werden können. 

Herr Dr. von der Beck konnte nicht ausschließlich gute Nachrichten überbringen, aber dem Plenum noch mitteilen, dass der Vollzug über viele Fürsprecher unter den Abgeordneten im nds. Landtag verfügt. An dieser Stelle gibt er zu verstehen, dass der VNSB ausgezeichnete Arbeit leistet, weil die Forderungen des Verbandes präsent sind, transportiert werden („man ist da total gut im Stoff“) und somit die Abgeordneten erreicht, die wiederum die Forderungen genau wieder- und weitergeben können.

An dieser Stelle bedankt sich der VNSB bei Herrn Staatsekretär Dr. von der Beck für die offenen, ehrlichen Worte, die angenehme Gesprächsatmosphäre und vor allem für die anschließende ausgiebige Zeit, in der viele Fragen gestellt werden durften.

Im weiteren Sitzungsverlauf berichten die Landesvorstandsmitglieder über ihre zurückliegenden Tätigkeiten. Die Berichte der Fachgruppenvertreter liegen in schriftlicher Form vor und die Ortsverbandsvorsitzenden können sich austauschen. Auch Martin Kalt vom NBB wird das Wort erteilt.

Für den Landesvorsitzenden Uwe Oelkers ist es die letzte Hauptvorstandssitzung, da er aus Gründen des bevorstehenden Eintritts in den Ruhestand auf dem nächsten Landesgewerkschaftstag (23.04. – 25.04.2019) nicht wieder zur Wahl steht. Seinem Landesvorstand und den Mandatsträgern spricht er seinen Dank aus. Nur zu gut weiß Uwe Oelkers selbst, dass die Verbandsarbeit ein zeitfüllendes Geschäft ist und Familie, Freizeit und Hobby manchmal zu kurz kommen.

Der VNSB wird auch künftig die Interessen seiner Mitglieder vertreten!

Für den Landesvorstand

Im Auftrag

Ralf Schlütemann mit Unterstützung von Kerstin Gerulat