11. Juli 2018

Landesvorstand

VNSB - Landesvorstand im Gespräch mit „Bündnis 90 / Die Grünen am 02.07.2018

Uwe Oelkers, Landesvorsitzender und Oliver Mageney, Stellv. Landesvorsitzender, im Gespräch mit Frau Anja Piel, Fraktionsvorsitzende „Bündnis 90 / Die Grünen“ sowie Herrn Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer und stellv. Fraktionsvorsitzender „Bündnis 90 / Die Grünen“.

Hauptthemen waren bei diesem Treffen:

 „Besondere Altersgrenze nach §116 NBG“

„Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage“

„Ein anerkannter Stellenbedarf gleich ein Beschäftigungsvolumen“

 

„Besondere Altersgrenze nach §116 NBG“

Hierzu ist zu sagen, dass dieses Thema bis dato nie beim Bündnis 90 / Die Grünen zur Debatte stand und erst durch die jetzige Landesregierung aufgeworfen worden ist. Es wird anerkannt, dass die Anforderungen und Belastungen im Strafvollzug in den letzten Jahren massiv angestiegen sind. Hierauf muss Rücksicht genommen werden, auch in Punkto Lebensarbeitszeit. Eine pauschale Erhöhung dürfe es so nicht geben. Allerdings nimmt man hier auch die Gewerkschaften und Personalvertretungen in die Pflicht, ein vernünftiges Konzept zu erarbeiten, sollte es durch die im Amt befindliche Landesregierung zu einer Erhöhung der Lebensarbeitszeit kommen. 
Einig waren sich alle Anwesenden darüber, dass die Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage hier kein (!) Kompromiss sein kann.

 

 „Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage“

Auf der VNSB-Hauptvorstandssitzung 2016 wurde durch die damalige Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz und den anwesenden Fraktionen des Landtages die Anpassung an die Polizeizulage versprochen. Die jetzigen Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen werden dieses Vorhaben weiter unterstützen. Sollte es darüber hinaus eine dynamische Erhöhung der Polizeizulage geben, so ist es für sie selbstverständlich, dass diese weiteren Erhöhungen zeit- und wirkungsgleich auch im Strafvollzug umgesetzt werden.

 

„Ein anerkannter Stellenbedarf gleich ein Beschäftigungsvolumen“

Das seit Jahren vom VNSB kritisch begleitete Problem des Beschäftigungsvolumens wird genauso gesehen. Die Anstalten müssen das Personal zur Verfügung haben, welches ihnen laut anerkanntem Stellenbedarf berechnet wurde. Durch die derzeitige Verfahrensweise fehlen im Land Niedersachsen rund 200 Stellen. Hier wäre nun interessant zu erfahren, ob die von Frau Ministerin in ihrer Pressemitteilung erwähnten 150 neuen Stellen im Strafvollzug wirkliche neue sind. Das wäre sehr erfreulich.