30. Dezember 2016

Landesvorstand

Finanzminister erteilt erneut der Anpassung der Vollzugszulage an die Polizeizulage eine Absage

Auf Unverständnis stößt die erneute ablehnende Begründung der Anfrage der FDP Fraktion auf die Anpassung der Vollzugszulage an die Polizeivollzulage durch den niedersächsischen Finanzminister, bei den Beschäftigten im Justizvollzug.

 

Warum werden die Beschäftigten des Justizvollzuges in Bezug auf die Zahlung der Zulage schlechter gestellt als die Beschäftigten im Polizeidienst?

 

Beruht doch die Zahlung der Zulage als Ausgleich für die typischen zusätzlichen Aufgaben der Beschäftigten, insbesondere beim Dienst in schwierigen Situationen unter psychischer und physischer Belastung. Und da gibt es doch keine Unterschiede in beiden Berufsfeldern! Warum dann die unterschiedliche Höhe der Zulage Herr Finanzminister? Warum ist dann nicht zumindest die geringere Zulage im Justizvollzug auch Ruhegehaltsfähig wie im Polizeidienst? Ist der Vollzug nicht auch ein Garant der Inneren Sicherheit?

Ihre Aussage, dass die unterschiedliche Höhe der Zulagen sachlich gerechtfertigt ist, weil mit der Polizeizulage auch die Besonderheiten des jeweiligen Dienstes, insbesondere der mit dem Posten- und Streifendienst sowie dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand an Verzehr mit abgegolten wird, ist für die Beschäftigten im Justizvollzug nicht nachvollziehbar. Sie sehen eine derartige pauschalierte Aufwandsentschädigung für Beschäftigte von Justizvollzugseinrichtungen nicht für gegeben, zumal wir die vorhandenen Sozialeinrichtungen wie Kantinen vor Ort regelmäßig nutzen können.

Diese Aussage ist einfach falsch! Sie beruht auf Unkenntnis wie eine Justizvollzugsanstalt ausgestattet ist und wie die dienstlichen Abläufe sind! Auch hier wird im Schichtdienst Dienst geleistet. Und im Stationsdienst können die Kolleginnen und Kollegen nicht einfach mal ihre Station verlassen und in eine evtl. vorhandene Kantine gehen. Geschweige denn, im Aus- und Vorführdienst den Gefangenen im Auto belassen und mal bei Mc  Donalds essen gehen. 

Ich glaube auch nicht, wenn ein Beschäftigter eine Kantine in einer Justizvollzugseinrichtung aufsucht, dass er dort das Essen umsonst bekommt. Er muss es genauso bezahlen wie die Kolleginnen und Kollegen der Polizei.

Mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) haben die besoldungsrechtlichen Grundlagen für den Zulagenanspruch der Vollzugszulage für beamtete Dienstkräfte in Ämtern der Besoldungsordnung A bei den Justizvollzugszugsanstalten geändert und die Höhe der Zulage  von 95,53 Euro auf 127,38 Euro angehoben. Hier spielt die ablehnende niedersächsische Begründung  anscheinend keine Rolle.

Auf der Hauptvorstandssitzung des Verbandes am 18.10.2016 in Hannover waren sich alle teilnehmenden Abgeordneten aller Fraktionen des niedersächsischen Landtages sowie Frau Justizministerin einig, dass eine Anpassung vollzogen werden muss.