Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Familienzuschlag bei einem Bediensteten mit der A9 Besoldung nicht erhöht wird.
Dadurch ergibt sich ein Unterschied von 1300 € mehr für die Besoldungsgruppe A 8 zur Besoldungsgruppe A9.
Die A9 Besoldung ist das End-Amt im mittleren Dienst.
Jedoch ist die genannte Besoldung auch das Einstiegsamt im gehobenen Dienst, allerdings bestehen jedoch weitere Beförderungsmöglichkeiten.
Es kann nicht sein, dass die A9 Besoldung von der Erhöhung des Familienzuschlags ausgenommen ist. Ein Familienvater von zwei Kindern mit einer A9 Besoldung wird durch die neue Regelung klar benachteiligt.
Hierzu folgendes Rechenbeispiel:
A8 (2 Kinder) A9 (2 Kinder)
1200 € 500 € Sonderzahlung
2400 € 0 € Zulage je Kind (100 €)
ca. 1800 € höheres Grundgehalt
3600 € 2300 € Gesamtergebnis pro Jahr
Im Ergebnis stehen hier 3600 € für die Besoldungsgruppe A 8 zu 2300 € für die Besoldungsgruppe A9.
Wie will man den Beamtinnen und Beamten mit 2 Kindern erklären, dass man durch eine Beförderung von A8 zu A9 ca. 1300 € im Jahr weniger verdient. Den Erfahrungen nach werden im mittleren Dienst Bedienstete in die Besoldungsstufe A9 befördert, die in der Regel Dienstposten mit einer enormen Verantwortung und einen besonderen Aufgabenbereich besetzt werden. Es ist dann nicht mehr lukrativ, solche Dienstposten zu übernehmen, da es mit der geplanten Erhöhung kaum einen finanziellen Unterschied zu der Besoldungsgruppe A8 gibt.
Wir sehen daher keinen Grund, weshalb die genannte Besoldungsstufe A9 von der Erhöhung des Familienzuschlages (bei weniger als drei Kindern) ausgeschlossen ist.
Für einen ausführlichen Gedankenaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.
Der Landesvorstand des VNSB