23. Januar 2023

Landesvorstand

VNSB-Landesvorstand geht in Klausur und trifft sich im Anschluss mit den Ortsverbandsvorsitzenden

Zur Klausurtagung des VNSB am 15.01.2023 begrüßte der Vorstandsvorsitzende Oliver Mageney die Landesvorstandsmitglieder Engelbert Janßen, Sascha Wand, Thomas Gersema und Ralf Schlütemann beim VNSB-Partner Gieschen’s Hotel in Achim.

Unser Geschäftsführer Friedhelm Hufenbach befindet sich nach Erkrankung noch zur Genesung in den heimischen vier Wänden - wir wünschen gute Besserung. Als Gäste nahmen Eveline Makrai und Eduart Heit teil, die Interesse an einer Mitarbeit im Landesvorstand hegen und so Erfahrung sammeln konnten.

Nach offizieller Feststellung der zeitgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit geht es auch sogleich an die Arbeit. Es gilt den in diesem Jahr vom 23. auf den 24.08. stattfindenden 24. Landesgewerkschaftstag vorzubereiten. An die Einladungen an Verbandsfunktionäre, Partner und Politik ist dabei zu denken; Mandatsbescheinigungen sind zu erstellen. Wer könnte das Präsidium beim LGT stellen? Eine Anfrage an verdiente Verbandsmitglieder wird ergehen. Ralf als schriftführendes Vorstandsmitglied kann nicht selbst das Protokoll führen! Die Vorsitzenden der Ortsverbänden BRV und WF haben hier Kollegen/innen in petto. Es sollen nicht wieder x Ordner in Papierform an die Delegierten ausgegeben werden – wir vom VNSB denken auch ressourcenorientiert und umweltfreundlich. Die Unterlagen werden digital übersendet. Anhand der Mitgliederanzahl der Ortsverbände wird die Delegiertenanzahl festgelegt. Mindestens ein delegiertes Mitglied neben dem Ortsverbandsvorsitzenden steht jedem OV zu; ansonsten gilt satzungsgemäß: pro 30 Mitglieder = 1 Delegierter. Aktuell wird mit 103 berechtigten Delegierten gerechnet was zu einer einfachen Stimmenmehrheit bei 52- und einer 2/3-Merheit bei 69 Stimmen führen würde. Ebenfalls werden Satzungsänderungsvorschläge besprochen, über die der stimmberechtigte Hauptvorstand am LGT abstimmen wird. Fristen werden festgelegt, zu denen Vorstandsberichte (15.06.) vorzuliegen haben und die Delegiertenmeldung (01.06.) zu erfolgen hat. Der genaue Ablauf wird geplant und anhand einer Tagesordnung festgehalten und beschlossen.

Weiter wird die diesjährige Landtagseingabe vorbereitet und erstellt. In dieser wird die aufeinander Anpassung des § 55 NBeamtVG an den § 116 NBG gefordert. Gleichzeitig wird auf das durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit von 60 auf 62 um 2/5 reduzierte Übergangsgeld hingewiesen und eine seit 2002 inflationsgerechte Anpassung gefordert. Der Gesamtforderungskatalog des VNSB wird aktualisiert und zum Einstellen auf die Homepage vorbereitet.

Für die nächsten zwei Tage trifft sich der VNSB-Landesvorstand mit den 14 VNSB-Ortsverbandsvorsitzenden.

Nach der offiziellen Begrüßung der OVV durch den LV Oliver Mageney wird ein Rückblick auf die letzten vier Jahre Vorstandsarbeit gegeben. Olli betont, wie wichtig dabei für ihn seine oft im Hintergrund arbeitenden Landesvorstandsmitglieder sind, ohne die die Arbeit nicht zu bewerkstelligen ist und auf die er sich nahezu blind verlassen kann. Wo Erfolge vorzuweisen sind, gibt es auch Misserfolge; wo es gut vorangeht, gibt es auch Schwierigkeiten. Olli macht keinen Hehl daraus und verheimlicht auch diese nicht bei seiner Revue. Genauso gibt Olli aber auch den OVV zu verstehen, wie wichtig ihre Arbeit ist auf die er mit Hochachtung zurückblicken kann. Gerade auch während der Coroanzeit haben die OVV die Mitglieder vor Ort zusammen- und die VNSB-Flagge hochgehalten.

Den Ortsverbandsvorsitzenden wird der auf der Klausur geplante Ablauf des LGT vorgestellt. So können sie in ihren Ortsverbänden bereits delegierte Mitglieder zusammenstellen. Ebenfalls wird für Zustimmung bei den geplanten Satzungsänderungen geworben; gleichzeitig kann über diese nun schon vor Ort informiert werden und Aufklärungsarbeit geleistet werden. Die Landtagseingabe wird vorgestellt und die HPR-Liste vorgeplant.

Es geht in den regen Austausch, in dem Themen wie das Erreichen der letzten Erfahrungsstufe mit 50, die Ende Januar anstehenden Tarifverhandlungen, der Bekleidungszuschuss für Anwärter (780,- € – im Anschluss 2 Jahre kein Zuschuss), die Rechtmäßigkeit von 12-Stunden-Diensten und eine vermehrte Einstellung von Angestellten, verbunden mit dem Stichwort ‚Wahrnehmen von Hoheitliche Aufgaben‘ diskutiert werden. Ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht darin, dass bei dem vom Verfassungsgericht Leipzig an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegebenen Urteil zu der bereits seit dem 01. Januar 2005 eingestellten Zahlung des sog. ‚Weihnachtsgeld‘ im Laufe diesen Jahres Bewegung kommt!

Einstimmig wird für den 24. Landesgewerkschaftstag 2023 der Slogan: „Wir sind der Schlüssel für einen besseren Justizvollzug“ beschlossen.

Für den VNSB-Landesvorstand

Ralf Schlütemann

-Schriftleitung im VNSB-LV-