23. Januar 2023

Landesvorstand

VNSB-Landesvorstand beim Arbeitskreis Recht und Verfassung der Rot/Grünen Koalition

Direkt nach dem Treffen mit den VNSB-Ortsverbandsvorsitzenden in Achim ging es am 17.01.23 für den Landesvorsitzenden Oliver Mageney und die Landesvorstandsmitglieder Sascha Wand und Ralf Schlütemann auf zum Landtag nach Hannover.

Mit dabei die beiden Kollegen/innen Eveline Makray und Eduart Heit die sich gerade ein Bild von der Landesvorstandsarbeit machen.

Verabredet war der VNSB mit dem AK Recht und Verfassung der rot-grünen Landesregierung. MdL Ulf Prange, der maßgeblich mit am Wortlaut für insbesondere den Justizvollzug im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90, den Grünen beteiligt war, begrüßte den angereisten Landesvorstand.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde ging es sogleich in die Thematik. Landesvorsitzender Mageney brachte dem z. T. neu zusammengesetzten AK die aktuellen Forderungen des Verbandes anschaulich nahe. So wurde ein angestrebtes externes Personalbemessungssystem erörtert, nachdem die niedersächsischen Haftanstalten nicht pauschal an ihrer Anzahl Haftplätze bemessen werden sollen, sondern individuell bezüglich ihrer Haftarten, Größe – also Wege, die zurückgelegt werden und internen Abläufen bewertet werden. Vom AVD-Personal bis hin zum Anstaltsleiter sollte hierbei das Personal per Abfrage über die dienstliche Tätigkeit, mit einbezogen werden. Einer externen Bemessung wird u. U. auch das nötige Vertrauen entgegengebracht, so die Argumentation des Verbandes. Der Kostenfaktor in Höhe von ca. 800.000 – 1.000.000 € sollte durch nicht abgerufene 2,2 Mio. € aus dem Personalhaushalt vorhanden sein!

Die Stellenobergrenze von 40 % A9 besteht. Die Anstalten können diese trotzdem nicht ausschöpfen, da die entsprechenden Stellenpläne noch nicht ausgeworfen sind. Der VNSB fordert die überfällige Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode. Auch hier hat der Verband bereits vorgerechnet und gibt die Größenordnung von zusätzlich 3,2 Mio. €/jährl. mit auf den Weg - Karten auf den Tisch, dabei braucht man auch nicht hinter’m Berg vorhalten. Der VNSB macht aber auch ganz deutlich, dass ein Zugriff auf das Personalkostenbudget zur Deckung von gestiegenen Energiekosten nicht zulässig ist.

Weiter geht es in der Angelegenheit zum § 116 NBG welcher auch Inhalt der diesjährigen Landtagseingabe des VNSB ist. 25 Jahre Schichtdienst sind zu erbringen, um bei den besonderen Belastungen im Justizvollzugsdienst die Dienstzeit um ein Jahr zu verkürzen. Durch die Begrifflichkeit des Wechselschichtdienstes erfolgt allerdings der Verweis auf die Erschwerniszulagenverordnung; nach Auffassung des Verbandes, weil Niedersachsen von der Bundesverordnung kopiert hat. Dazu kommt, dass durch Reduzierung von Personal z. B. im Nachtdienst, gar nicht alle Kollegen/innen die Möglichkeit erhalten, Wechselschichtdienst zu leisten. Im Zusammenhang mit der Forderung in der Landtagseingabe ist auch der § 55 NBeamtVG zu nennen, indem schlichtweg vergessen wurde, die Begrifflichkeit des Eintrittsalters in den Ruhestand von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Den Bediensteten im nds. Justizvollzug wird zudem durch 2/5 Zwangsreduktion der Sonderzahlung auch noch Geld abgezogen, weil man sich drei Jahre dichter an der Pensionsgrenze befindet. Diese Übergangs-Sonderzahlung ist auch inflationsbedingt bei weitem nicht mehr aktuell.

Die Mitglieder des Arbeitskreises zeigten sich sehr interessiert – es wurde viel nachgefragt und mitgeschrieben – und beeindruckt von den Schilderungen des Landesvorsitzenden, der bei seinen Ausführungen tatkräftig durch die Vorstandsmitglieder unterstützt wurde. Man wird sich im AK besprechen und einsetzen und mit dem VNSB in Verbindung bleiben.

 

Für den VNSB-Landesvorstand – Ralf Schlütemann – -Schriftleitung im VNSB-LV-