Die (für insider - nicht mehr ganz so neue) niedersächsische Justizministerin Frau Dr. Wahlmann empfing den VNSB-Landesvorstand gemeinsam mit ihrem Staatssekretär Herrn Dr. Smollich nur knapp fünf Wochen nach dem ersten Aufeinandertreffen.....
.....während der ‚Erinnerungsdemonstration‘ vor dem Landtag am 14.12.22 im Justizministerium am Waterlooplatz in Hannover. Bereits am Rande der Demo signalisierte die Ministerin Gesprächsbereitschaft mit dem Verband und zeigte sich interessiert am Justizvollzug. Für den nun erfolgten schnellen Termin zum Austausch zollen wir großen Respekt und haben uns gefreut.
Mit den mitübersandten Anlagen bei der Terminanfrage ist der VNSB bei Frau Ministerin Wahlmann auf offene Ohren gestoßen. So begrüßte Sie auch, dass der Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien viel Material aus „VNSB-Handschrift“ beinhalte. Der Vollzug ist der Justizministerin aus ihrer Zeit der vorletzten Legislaturperiode u. a. als Vorsitzende des UAJustV nicht ganz unbekannt; sie weiß auch von den Schwierigkeiten, welcher der Berufsalltag mit sich bringt.
Beim Thema rund um den § 116 NBG und dem § 55 NBeamtVG (siehe Bericht Landtagseingabe auf S. XX dieser Ausgabe) trug der VNSB-Landesvorsitzende das Anliegen des Verbandes vor, dass dem eigentlichen Gesetzesgedanke, die Dienstzeit bei belastenden 25 Jahren Schichtdienst um ein Jahr verkürzen zu können, nicht auf einmal eine Erschwerniszulagenverordnung im Wege stehen könne. Staatssekretär Dr. Smollich dämpfte die Erwartungen des VNSB sogleich, indem er erklärte, dass ein Vorbeikommen an der Begrifflichkeit „Wechselschichtdienst“ nicht so einfach möglich ist, da die Definition Wechseldienst gleich die Legaldefinition für die Erschwerniszulagenverordnung ist. Umgehend jedoch sprachen sich Ministerin und Staatssekretär dafür aus, dem Anliegen des VNSB auf anderem Wege nachzukommen. Das Anliegen sei es schließlich, Schichtdienstleistenden ein Jahr früher die Pension zu ermöglichen. Dafür finde man eine Lösung da auch der Gesetzgeber kein Interesse daran hegt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches (für Betroffene) nicht umzusetzen ist, bzw. eine Gesetzgebung, die nur auf wenige Anwendung finde, sei auch nicht im Sinne des Erfinders.
Der VNSB trug weiter seine Forderungen zur Umsetzung der Stellenobergrenzenverordnung vor, welche man von Verbandsseite aus, als zwingend notwendig sieht. Der VNSB stellte sich hierzu eigentlich die Vorgabe einer Zeitschiene vor. Ja, dieses Thema ist mit einem Kostenvolumen von um die 3,7 Mio. € im Jahr verbunden und so war man von ministerieller Seite gegenwärtig auch etwas zurückhaltender. Da die Haushaltsverhandlungen noch in zu weiter Ferne liegen, konnte ein Zeitplan zur Umsetzung nicht mitgegeben werden. Aber man zeigte dem VNSB auch hier, dass man sehr gewillt ist, was zu tun.
Im weitern Verlauf des Gesprächs stellte der VNSB-LV seine bereits erarbeiteten Vorschläge für ein externes, neutrales und damit auf Akzeptanz stoßendes Personalbemessungssystem vor, welches die individuellen Besonderheiten der jeweiligen Anstalten berücksichtigen soll. Staatssekretär Herr Dr. Smollich verwies auf eine gute Projektvorbereitung und brachte eigene Vorschläge mit ein. Frau Ministerin wird das Thema mit zu ihrem Termin am MF nehmen uns sich zu der Haushaltsaufstellung 2024 damit befassen. Der Verband regt eine Ausschreibung bereits in diesem Jahr an!
Für die JVA Hannover, so konnte Ministerin Frau Dr. Wahlmann noch mitteilen, ist die Anmeldung zum Haushaltsantrag von Haftplätzen in Modulbauweise beim MF angekommen. Insgesamt 20 neue Haftplätze sind hier für die nähere Zukunft geplant.
Der VNSB-Landesvorstand bedankt sich ausdrücklich bei Frau Justizministerin Dr. Wahlmann und Herrn Staatssekretär Dr. Smollich für das konstruktive und offene Gespräch. Wir haben eine willkommene Atmosphäre wahrgenommen und sehen den Umsetzungen der berechtigten Forderungen hoffnungsvoll entgegen.
Für den VNSB-Landesvorstand
Ralf Schlütemann
-Schriftführer VNSB-LV-