Der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter (VNSB) verfolgt die aktuelle Berichterstattung zum Suizid eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Bremervörde mit großer Aufmerksamkeit. Der Vorfallmusssorgfältig, transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Dies liegt im Interesse der Angehörigen, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Beschäftigten des niedersächsischen Justizvollzuges.
Keine vorschnellen Urteile ohne Ermittlungsergebnisse
Mit Sorge beobachten wir jedoch, dass bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls öffentlich von einem „Justizskandal“, „Kontrollverlust“ oder gar von „Fehlern im Justizvollzug“ gesprochen wird. Solche Begriffe suggerieren, Verantwortlichkeiten seien bereits geklärt. Tatsächlich stehen die erforderlichen Prüfungen jedoch erst am Anfang.
Unsere Kolleginnen und Kollegen handeln nicht nach persönlichem Ermessen, sondern auf Grundlage des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, fachlicher Standards und klar geregelter Verfahren. Entscheidungen im Vollzug – insbesondere bei der Einschätzung von Risiken sowie der Anordnung und Überprüfung besonderer Sicherungsmaßnahmen – beruhen auf der Zusammenarbeit verschiedener Professionen. Dabei fließen unter anderem kriminologische, psychologische, medizinische und vollzugliche Erkenntnisse ein. Diese Bewertungen erfolgen stets auf Grundlage der jeweils zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Informationen – nicht mit dem Wissen um den späteren tragischen Verlauf.
Schutz der Beschäftigten vor Generalverdacht
Gerade in Ausnahmesituationen erwarten wir Zurückhaltung bei vorschnellen Bewertungen. Wer noch vor Abschluss der Ermittlungen vorschnell Urteile fällt, stellt nicht nur den Justizvollzug insgesamt unter Generalverdacht, sondern auch die Menschen, die dort täglich mit hoher Professionalität und großem persönlichen Einsatz ihren Dienst leisten.
Die Beschäftigten des niedersächsischen Justizvollzuges tragen täglich unter oftmals schwierigen personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen große Verantwortung. Sie leisten einenunverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unseres Rechtsstaates. Pauschale Schuldzuweisungen helfen weder bei der Aufklärung noch stärken sie das Vertrauen in den Justizvollzug. Im Gegenteil: Sie beschädigen das Ansehen einer Berufsgruppe, die Tag für Tag professionelle Arbeit leistet.
Bereitschaft zu konstruktiver Aufarbeitung
Der niedersächsische Justizvollzug trifft Jahr für Jahr tausende verantwortungsvolle Entscheidungen, die keine Schlagzeilen machen, weil sie funktionieren. Dass ein so schwerwiegender Vorfall gründlich überprüft werden muss, steht außer Frage. Sollten sich daraus Konsequenzen für organisatorische Abläufe, gesetzliche Regelungen oder personelle Rahmenbedingungen ergeben, müssen diese selbstverständlich gezogen werden. Sollte die Aufarbeitung darüber hinaus strukturellen oder personellen Handlungsbedarf aufzeigen, wird sich der VNSB konstruktiv in die notwendigen Diskussionen einbringen.
Der VNSB steht ausdrücklich für eine vollständige und transparente Aufklärung des Sachverhalts. Was wir jedoch entschieden ablehnen, ist eine öffentliche Vorverurteilung der Beschäftigten oder eine politische Debatte, die den Eindruck vermittelt, Schuldige stünden bereits fest, bevor die Untersuchungen abgeschlossen sind.
Rechtsstaatliches Handeln als Fundament
Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er absolute Sicherheit verspricht, sondern dadurch, dass er auch in schwierigen Einzelfällen rechtsstaatlich handelt, Entscheidungen auf Grundlage des Gesetzes trifft und diese – wo erforderlich – transparent überprüft. Genau dafür stehen die Beschäftigten des niedersächsischen Justizvollzuges Tag für Tag ein – mit hoher Professionalität, großem Engagement und dem festen Bekenntnis zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaates.
Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter
Der Landesvorstand