23. September 2021

Ortsverband Uelzen

Ob’s stürmt oder schneit…

am Freitag findet in der JVA Uelzen die Besprechungsrunde des Leiters des allgemeinen Vollzugsdienstes (LdaV) mit den Sachbearbeiten des Vollzuges (SBV) statt.

In dieser können die vollzuglichen Anliegen aus den einzelnen Abteilugen untereinander besprochen- und sich ggf. auftuende Problematiken geklärt werden. Zudem informiert der LdaV über mögliche Neuerungen und Vorgaben aus der Anstaltsleitung.

Am 09.07.2021 konnte dies nun nach langer Zeit endlich mal wieder in präsenzform durchgeführt werden. Diesen Umstand nutzte in Funktion der SBV-Stellvertretung der SothA und als Ortsverbandsvorsitzender des VNSB-OV Uelzen geladene Ralf Schlütemann für einen kleinen Überraschungscoup:

Stellvertretend für die Kollegen/innen in den Abteilungen übergab er den SBV’ern je einen Regenschirm mit dem Aufdruck des VNSB-Logos für die Hausaufsichten. Diesen können die Kollegen/innen nun nutzen, sollte es während der Freistunde mal allzu arg regnen oder bspw. beim Gang über den Anstaltshof.

Der Schirm kam bei den SBV’ern so gut an und wollte sogar gleich für den heimischen Gebrauch eingenommen werden, dass extra noch einmal auf diesen Artikel hingewiesen wurde… ;-)

So konnte der Ortsverbandsvorsitzende nicht nur den Mitgliedern, sondern gleich vielen Kollegen/innen eine Freude und kleine Diensterleichterung (bei Schietwedder) bereiten.

Nachtdienst in der JVA Uelzen

Ebenfalls an die Kollegen/innen die 365 Tage im Jahr auch des Nachts ihren Mann/ihre Frau stehen dachte der VNSB-Ortsverbandsvorsitzende und zog noch weiter. Gemeinsam mit dem LdaV und dem Sicherheitsdienstleiter (SDL) und stellv. OVV wurden zwei der begehrten Regenschirme an die Sicherheitszentrale übergeben. Hier werden sie mit Sicherheit den Kollegen/innen in der JVA Uelzen im Nachtdienst bei Regen, Schnee, Eis, Wind und Hagel gute Dienste leisten.

Der Nachtdienst in der JVA Uelzen wird grundsätzlich durch 5 Kontrollbedienstete wahrgenommen. Für die Aufgaben der Nachdienstleitung ist ein zusätzlicher Bediensteter, der zuvor durch die Anstaltsleitung bestellt ist, eingesetzt. Die Nachtdienstleitung hat während des Nachtdienstes bis zur Übergabe an den Frühdienst ständig einen Überblick über die gegenwärtige (Sicherheits-)Lage in der Justizvollzugsanstalt. Die Aufgaben werden grundsätzlich von der Sicherheitszentrale aus wahrgenommen, welche ständig besetzt zu halten ist.

Die zum Nachtdienst eingeteilten Kontrollbediensteten nehmen die Sicherheit bildenden Aufgaben und Kontrollfunktionen wahr und unterliegen dabei den Weisungen der Nachtdienstleitung.

Nür die Dauer des Nachtdienstes besteht außer für die zum Nachtdienst eingeteilten Bediensteten nur für die Anstaltsleitung, den IvD und die Sicherheitsdienstleitung eine Genehmigung zum Betreten des Anstaltsgeländes. Zutrittsberechtigungen in besonderen Fällen (z. B. durch Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums, bei Brandalarm oder technischen Störfällen und notwendiger ärztlicher Hilfe) bleiben hiervon unberührt. Über Ausnahmen entscheidet der IvD.

Zusätzlich stellte der Ortsverbandsvorsitzende auch den Kollegen/innen der Tourendienstleitung einen weiteren Schirm zur Verfügung. Vielleicht besinnt sich ja so noch der ein oder andere Kollege, der es sich bisher noch nicht überlegt hat, seine Unterschrift unter einen Mitgliedsantrag zu setzten, dass es manchmal auch auf die kleinen Dinge und Gesten im (Dienst-)leben ankommt.

Für den Ortsverband Uelzen

Ralf Schlütemann