24. September 2018

Landesvorstand

Mitglieder des Landesvorstandes im Gespräch mit dem Arbeitskreis

  • Foto: Landesvorstand
    von links: MdL Thomas Adasch, MdL Christian Calderone, Oliver Mageney, Uwe Oelkers, MdL Marcel Scharrelmann, MdL Dr. Ester Niewert-Baumann, MdL Christian Fühner und Friedhelm Hufenbach. MdL Volker Meyer fehlt.

Am 14.09.2018 fand ein Gespräch des Landesvorstandes mit den Mitgliedern im Arbeitskreis Recht und Verfassung der CDU Landtagsfraktion statt.

Daran nahmen vom Landesvorstand Geschäftsführer Friedhelm Hufenbach, stellvertretender Landesvorsitzender Oliver Mageney sowie der Landesvorsitzende Uwe Oelkers teil.

Demgegenüber waren seitens des Arbeitskreises die Abgeordneten Frau Dr. Ester Niewert-Baumann und die Herrn Christian Calderone, Thomas Adasch, Marcel Scharrelmann, Christian Fühner und Volker Meyer anwesend.

Als Thema stand die Erhöhung der besonderen Altersgrenze im Justizvollzug auf der Tagesordnung.

Zu Beginn wurde nochmals deutlich gemacht, dass eine Erhöhung seitens des Verbandes abgelehnt wird. Denn, wenn es wie es zu lesen war, die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker genutzt werden sollen, muss die besondere Altersgrenze nicht erhöht werden. Nach § 36 NBG (Hinausschieben des Ruhestandes), besteht jetzt schon die Möglichkeit auf freiwilliger Basis, das Ruhestandseintrittsalter später zu wählen. Kolleginnen und Kollegen die ihre Dienstzeit freiwillig verlängern, haben eine andere Motivation als wenn auf gesetzlicher Grundlage die Dienstzeit verlängert wird. Somit könnten dann auch die Kolleginnen und Kollegen welche im Laufe der Jahre im Stationsdienst ihre Leistungsgrenze erreicht haben, mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Wenn hier die Anreize dazu verbessert würden, glauben wir schon, dass das mehr genutzt wird und eine generelle Anhebung der Altersgrenze nicht nötig wäre.

Die Mitglieder des Arbeitskreises für Recht und Verfassung signalisierten jedoch, dass eine Erhöhung der besonderen Altersgrenze auf 62 unumgänglich ist. Hierzu legte der Landesverbandsvorsitzende eine Liste mit Maßnahmen vor, die dann in die Überlegungen mit einbezogen werden müssten.   

Eine Übergangsfrist von zwei Jahren ist für den Verband inakzeptabel. Damit ist der allgemeine Justizvollzugsdienst gegenüber den in  § 35 NBG (Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze) klar benachteiligt. Hier ist eine Übergangsfrist von 17 Jahren ins Gesetz geschrieben worden. Die Mitglieder des Arbeitskreises sehen Handlungsbedarf und sprachen sich für eine bessere zeitliche Übergangsfrist aus.

In diesem Zusammenhang  muss auch die Anerkennung der geleisteten Wechselschicht- oder Schichtdienstzeiten besser angerechnet werden. Das machen andere Bundesländer vor. Hier sollte  eine Orientierung an das Bundesland Hessen erfolgen.

Wer 20 Jahre Wechselschicht- oder Schichtdienst geleistet hat, geht weiterhin mit 60 Jahren in den Ruhestand.

Wer 15 Jahre Wechselschicht- oder Schichtdienst geleistet hat, geht mit 60,5 Jahren in den Ruhestand.

Wer 10 Jahre Wechselschicht- oder Schichtdienst geleistet hat, geht mit 61 Jahren in den Ruhestand.

 

Weitere Punkte die im Zusammenhang mit der Erhöhung der besonderen Altersgrenze  stehen wurden ebenfalls angesprochen. Dieses war:

- Beibehaltung der 60 bei den Schwerbehinderten

- Anpassung des Übergangsgelds

- Neuberechnung der Stellenobergrenzenverordnung

- Dynamisierung der Vollzugszulage

- Anpassung der Erfahrungsstufen

Der Vorsitzende des Arbeitskreises MdL Christian Calderone teilte  den Vertretern des Landesvorstandes mit, dass CDU und SPD ein gemeinsames Gespräch führen werden. Ebenfalls wird dem Landesvorstand noch Gelegenheit gegeben, im Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe die Übergangslösung des VNSB vorzutragen.
Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgt dann im Dezember 2018.

Zum Abschluss des Gespräches bedankte sich der Landesvorsitzende Uwe Oelkers bei allen Teilnehmern für die gute Gesprächsatmosphäre.