Rede des
Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff
bei der Veranstaltung des
Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter
in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg
am 22. August 2009,
Justizvollzugsanstalt Oldenburg,
Cloppenburger Straße 400,
in 26133 Oldenburg
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinen Besuchen bei Ihnen in den Jahren 2005 in Vechta und 2007 in Meppen freue ich mich sehr, heute hier in Oldenburg die begonnenen Gespräche über wichtige Fragen des Justizvollzuges aber auch über darüber hinausgehende Themen fortsetzen zu können.
Verbesserungen des Vollzuges
- Neubauten
- Investitionen in den Haftraumstandards
- Abbau der Überbelegung in den Anstalten und Stellenzuwächse in Folge der neuen Anstalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Niedersächsische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Ihnen, den Justizbediensteten, viel für den Justizvollzug erreicht. Ich denke, es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, der niedersächsische Justizvollzug gehört zu den besten der Bundesrepublik. Für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre hervorragende Arbeit möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ganz herzlich danken.
Wir haben in den vergangenen Jahren Haushaltsmittel in Höhe von rund 160 Millionen Euro für den Bau neuer Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen aufgewendet.
Mit den neuen Justizvollzugsanstalten in Sehnde und Rosdorf haben wir die chronische Überbelegungssituation im Land behoben und die allgemeine Qualität der Unterbringung für die Gefangenen deutlich verbessert.
Wir haben mit dieser Investition knapp 880 neue Haftplätze geschaffen, die einen hohen Sicherheitsstandard besitzen.
Fast zwanzig Jahre lang beherrschten die Doppel- und Mehrfachbelegung von Einzelhafträumen und andere Notlösungen den Alltag in den Vollzugsanstalten. Diese Situation bereitete Ihnen, meine Damen und Herren, wie den betroffenen Gefangenen eine Reihe von Problemen. Ich bin erleichtert, dass Sie die Herausforderungen gemeistert haben und diese Zeit überwunden ist.
Aktuell sind 78 % aller Gefangenen im geschlossenen Männervollzug in Einzelhafträumen untergebracht. Das ist ein Spitzenwert im Ländervergleich. Niedersachsen liegt unter den ersten Vier! Noch nie hatten so viele Gefangene in Niedersachsen die Chance, während der Ruhezeit allein in einem Haftraum zu sein. Im Jahr 2003 waren es nur 52 %.
2002 waren noch rd. 1.000 Gefangene in Hafträumen ohne abgetrennte Toilette zusammen mit Mitgefangenen untergebracht – eine Situation, die von Strafvollstreckungskammern für unzulässig erklärt und vom Bundesverfassungsgericht als menschenunwürdig gerügt wurde [Bestandsaufnahme vom 11.4.2002: 1.070 Gefangene]. Heute ist in allen Gemeinschaftshafträumen – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – der Sanitärbereich abgetrennt und belüftet.
Einzelhafträume werden nur noch ausnahmsweise doppelt belegt, wenn ein Gefangener hilfsbedürftig ist.
Diese positiven Veränderungen haben viel Druck aus Ihrer täglichen anstrengenden Arbeit mit den Gefangenen genommen. Ich denke, dass dies nicht unerheblich zu einer Erhöhung Ihrer Arbeitszufriedenheit geführt hat. Eine Entlastung ist für Sie auch dadurch entstanden, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Anstalten insgesamt 481 zusätzliche Stellen mit den Haushalten bewilligt werden konnten.
Neuorganisation des Justizvollzuges / ÖPP-Anstalt in BremervördeSehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn wir in den letzten Jahren gemeinsam viel erreicht haben, ruhen wir uns nicht aus. Vielmehr sind zukünftig weitere Investitionen im Justizvollzug geplant und auch erforderlich.
Mit der Neuorganisation des Justizvollzuges in Niedersachsen und dem Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt in Bremervörde gehen wir den richtigen Weg, eine zukunftsfähige Struktur des Justizvollzuges zu schaffen. Die Unterbringungsstandards für Gefangene sollen auch in den älteren Anstalten verwirklicht werden.
Wegen des Grundsatzes der Einzelunterbringung, aber nicht zuletzt aus Gründen der Gewaltprävention und der Vermeidung von Subkultur soll zukünftig im geschlossenen Vollzug auf die Unterbringung von drei oder vier Gefangenen in einem Haftraum verzichtet werden. Damit tragen wir auch aktiv für Ihre Arbeit als Vollzugsbedienstete zu einer verbesserten Sicherheitslage bei.
Das Justizministerium hat ein Konzept vorgelegt, das eine Raumgröße von 8,5 qm für Einzelhafträume und 12 qm für eine Unterbringung in Doppelhafträumen vorsieht. Mit dieser Festlegung übertreiben wir in Niedersachsen keineswegs, sondern berücksichtigen mit diesen baulichen Standards berechtigte Hinweise der Gerichte.
Ich glaube, Ihnen allen ist klar, dass diese hohen Standards nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Die Haushaltslage lässt dies nicht zu. Daher geht es hier um ein mehrjähriges Sanierungsprogramm, das wir konsequent verfolgen und sukzessive umsetzen werden. In diesem Zusammenhang muss man sehen, dass wir qualitativ hochwertige Haftplätze als Ersatz für sanierungsbedürftige und mittelfristig nicht wirtschaftlich zu betreibende Standorte schaffen wollen. Der Bau einer neuen Anstalt in Bremervörde mit 300 modernen Haftplätzen wird einen wesentlichen Beitrag für die angestrebte Neuordnung nach den genannten Standards leisten. Wir werden unseren Zielen damit einen weiteren großen Schritt näher kommen.
Die neue Anstalt wollen wir als ÖPP-Projekt verwirklichen. Sie wissen, dass die Zusammenarbeit mit Externen schon jetzt in vielen Anstalten Realität ist.
In Bremervörde haben wir die Chance, unsere Resozialisierungsarbeit systematisch mit einem privaten Partner zu organisieren. Alle hoheitlichen Aufgaben verbleiben dabei selbstverständlich beim Land.
Darüber hinaus soll die Organisation des Justizvollzugs nach dem Prinzip der Generalität umgestaltet werden: Oft sind weite Wege zwischen Hauptanstalt und den zugeordneten Abteilungen zurückzulegen. Nicht alle Anstalten verfügen über Einrichtungen des offenen Vollzuges und Sozialtherapeutische Abteilungen.
Jugendabteilungen sind Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges angegliedert, Verlegungen in den offenen Vollzug werden durch Zuständigkeitsgrenzen erschwert. Die Neuorganisation verfolgt deshalb in erster Linie das Ziel, den Gefangenen bessere Möglichkeiten für die Resozialisierung zu bieten, indem alle selbstständigen Justizvollzugseinrichtungen Möglichkeiten für eine Aufnahme in der Sozialtherapie und im offenen Vollzug bieten. Inhaftierte können dann - ohne die Anstalt wechseln zu müssen - alle vollzuglichen Angebote nutzen und von der Aufnahme bis zur Entlassung durchgängig betreut werden.
Neustrukturierung des JugendarrestesSehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Neuorganisation des Justizvollzuges wird auch der niedersächsische Jugendarrest ausgebaut werden. Die Zahl der Arrestplätze wird von derzeit 111 auf 165 aufgestockt. Die Vollstreckung des Jugendarrestes wird damit schneller, flexibler und nachhaltiger. Die Strafe wird der Tat wahrhaftig auf dem Fuße folgen und damit ihre erzieherische Wirkung voll entfalten können.
Durch den Ausbau des Jugendarrestes haben wir auch Vorsorge getroffen, um künftig auf einen höheren Bedarf an Arrestplätzen z. B. durch die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes reagieren zu können.
Neben den Einrichtungen in Bückeburg [60 Plätze], Emden [40 Plätze], Göttingen [20 Plätze], Neustadt am Rübenberge [20 Plätze] und Nienburg [25 Plätze] werden auch künftig ausgewählte Amtsgerichte für die Vollstreckung von Kurzarrest bis zu 2 Tagen Dauer und Freizeitarrest zur Verfügung stehen.
Von der Entscheidung zum Ausbau des Jugendarrestes und von der Wahl der Standorte profitieren insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen in Bückeburg und Emden, Abteilungen, die nach den früheren Planungen als Vollzugsstandorte hätten aufgegeben werden sollen. Ich freue mich mit den betroffenen Bediensteten, dass sie nunmehr weiterhin in ihrer bisherigen Einrichtung Dienst verrichten können und ihnen lange Wege zu einer anderen Dienststelle oder gar Umzüge erspart bleiben.
Die fünf Jugendarrestanstalten werden organisatorisch der Jugendanstalt Hameln und der JVA Vechta zugeordnet - Anstalten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen.
Der Ausbau des Jugendarrestes soll zu Beginn des Jahres 2010 weitgehend abgeschlossen sein.
Niedersachsen verfügt dann über deutlich verbesserte Rahmenbedingungen und Ressourcen für den Jugendarrest, um einen zeitnahen und effektiven Vollzug zu gewährleisten.
Haushaltslage NiedersachsenLassen Sie mich nun zu einem Thema kommen, dass uns alle in den letzten Monaten sehr beschäftigt hat und mit Sicherheit auch in Zukunft beschäftigen wird: Unser Landeshaushalt.
Ich verrate keine Geheimnisse, wenn ich Ihnen sage, dass Niedersachsen sich aufgrund der internationalen Finanzkrise auf massiv zurück gehende Steuereinnahmen einstellen muss. Wir alle hier im Saal haben die Krise nicht zu verantworten. Wir müssen nun aber die Suppe auslöffeln, die uns die Jongleure der internationalen Finanzmärkte aufgetischt haben.
Die niedersächsische Landesregierung hat die Nettokreditaufnahme seit der Regierungsübernahme 2003 von 2,95 Milliarden Euro Jahr für Jahr auf zuletzt 250 Millionen Euro im Grundhaushalt 2009 reduziert. Das hat uns erhebliche Kraftanstrengungen gekostet. Die Maßnahmen waren jedoch erforderlich. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie wir heute dastünden, wenn wir in den vergangenen Jahren den Haushalt nicht konsolidiert hätte. Durch Steuersenkungen und Konjunkturprogramme müssen wir nunmehr aufgrund der internationalen Finanzkrise mit dem 3. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2009 die Nettokreditaufnahme wieder auf 2,3 Milliarden Euro erhöhen. 2010 ist eine Nettokreditaufnahme in gleicher Höhe vorgesehen. Unser Ziel, die Schuldenlast abzubauen für zukünftige Generationen, verlieren wir nicht aus den Augen.
Wir müssen aber hinnehmen, dass wir es erst später werden erreichen können.
Trotz aller finanzwirtschaftlichen Krisen - wir bleiben eine Regierung der Verlässlichkeit und setzen uns auch weiterhin für den Erhalt und die Weiterentwicklung der anerkannt hohen Qualität des Justizvollzuges.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen auch jetzt schon sagen: Bei der Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamten um weitere 1,2 Prozent im Jahr 2010 bleibt es.
Finanzielles Dienstrecht allgemein
Eingruppierung von Beschäftigten Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Verband fordert auch für die Beschäftigten Verbesserungen, die seit dem 1. November 2006 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen.
Diese betreffen insbesondere die Eingruppierung. Sowohl die Beschäftigten im allgemeinen Vollzugsdienst als auch die Bediensteten im Werkdienst sollen nach Ihren Vorstellungen einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Wie Sie sicherlich alle wissen, sind die bisherigen Regelungen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellten in den Landesverwaltungen einheitlich durch den TV-L abgelöst worden.
Wesentliche Teilstücke der Reform, die Vergütungsordnung im BAT und das Lohngruppenverzeichnis für Arbeiterinnen und Arbeiter, gelten jedoch bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Entgeltordnung fort.
In der Lohnrunde 2009 haben die Tarifvertragsparteien die zügige Aufnahme von Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung vereinbart. In diesen Tarifverhandlungen werden auch die Belange der Beschäftigten im Strafvollzug, d. h. Ihrer Mitglieder, berücksichtigt werden.
Am 1. März 2009 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften auf folgendes Verfahren verständigt:
• Unverzüglich nach den Sommerferien werden Verhandlungen zur Entgeltordnung aufgenommen.
• Grundlage sollen die Fallgruppen des allgemeinen Teils der Anlage 1 a zum BAT und die bestehenden zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen der Länder sowie die Eingruppierungsmerkmale der Arbeiterinnen und Arbeiter sein.
• Diese Fallgruppen sind zunächst redaktionell zu bereinigen.
• Funktionsmerkmale sind für den besonderen Bedarf der Landesverwaltungen fortzuentwickeln.
• Unter Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsgrundsätze (zu nennen ist hier insbesondere die Eingruppierungsautomatik, die Sie bisher aus dem BAT kennen), der bereinigten Fallgruppen des allgemeinen Teils sowie der zu entwickelnden Funktionsmerkmale soll eine neue Entgeltordnung geschaffen werden.
Die ersten Vorbereitungen für diese Entgeltverhandlungen auf Arbeitgeberseite werden bereits getroffen. Ich bin zuversichtlich, dass unter Anwendung der zuvor einvernehmlich skizzierten Grundlagen die Verhandlungen zwischen den Ländern und den Gewerkschaften in vertrauensvoller und konstruktiver Atmosphäre zügig verlaufen werden und zu einem für beide Tarifvertragsparteien zufriedenstellenden Ergebnis führen werden.
Ausschöpfung der Stellenobergrenzen
Hebungsmodelle Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 26.06.2007 neue und verbesserte Obergrenzen für Beförderungsämter im Justizvollzugsdienst erlassen. Dies war und ist auch mir persönlich ein besonderes Anliegen. Nach den alten Stellenobergrenzen für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst und für den Werkdienst im Justizvollzug waren diese Obergrenzen weitgehend ausgeschöpft. Während in nahezu allen anderen Bereichen bisher die bundesgesetzlich geltenden Obergrenzen unverändert in die Landesverordnung übernommen wurden, haben wir für den Justizvollzug eine deutliche Verbesserung erreicht.
Nicht zuletzt damit hat die Landesregierung auch nochmals die Bedeutung Ihrer schwierigen und fordernden Arbeit anerkannt.
Zur Ausschöpfung der neuen Obergrenzen werden insgesamt ca. 750 Hebungen benötigt. Bisher haben wir bereits 354 Beförderungsmöglichkeiten geschaffen. Das 2008 begonnene Hebungsmodell zur Ausschöpfung der jetzt geltenden landesrechtlichen Obergrenzen soll in drei weiteren Schritten in den Haushaltsjahren 2010 bis 2012 zum Abschluss gebracht werden. Ich kann Ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ankündigen, dass die dritte Stufe der Hebungsmodelle mit dem Haushalt 2010 – trotz aller finanzpolitischen Probleme – sicher kommen wird.
Für 2010 sieht der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung insgesamt 146 Hebungen vor.
Im Einzelnen sind dies im allgemeinen Justizvollzugsdienst und im Werkdienst sechs Hebungen von BesGr. A 9 nach A 9 mit Amtszulage, 23 Hebungen von BesGr. A 8 nach A 9 sowie 97 Hebungen von BesGr. A 7 nach
A 8. Im gehobenen Dienst sind 16 Hebungen von BesGr. A 10 nach A 11 und drei Hebungen von BesGr. A 11 nach A 12 sowie eine Hebung von BesGr. A 15 nach A 16 vorgesehen.
Wir reagieren damit darauf, dass die Beförderungssituation insbesondere in den Beförderungsbereichen ab Besoldungsgruppe A 11 stark verbesserungsbedürftig war. Die Obergrenze in dieser Besoldungsgruppe wird mit dem Haushalt 2010 ausgeschöpft sein.
Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass Bedienstete in Führungs-, Entscheidungs- und Verantwortungspositionen angemessen bezahlt werden können.
Einmalzahlung für BeamteSehr geehrte Damen und Herren,
zu der immer wieder aufgeworfenen Frage der weitestgehenden Streichung der jährlichen Sonderzahlung [vormals: Sonderzuwendung = sog. „Weihnachtsgeld“ – sowie Urlaubsgeld] muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es zurzeit keinen finanziellen Spielraum gibt, über die 420 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 sowie die Sonderzahlungsbeträge für Kinder [je 120 Euro für 1. und 2. Kinder/je 400 Euro für 3. und weitere Kinder] hinaus eine Sonderzahlung zu gewähren.
Entscheidungen über zukünftige Sonderzahlungen, die der Beschlussfassung des Landesgesetzgebers unterliegen, werden weiterhin mit Augenmaß und unter Beachtung des von der Landesregierung verfolgten Konsolidierungskurses zu treffen sein .
Erhöhung des DienstkleidungszuschussesIch freue mich jedoch, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für das Haushaltsjahr 2010 eine Erhöhung des Dienstkleidungszuschusses auf 235 € für den Bereich des Justizvollzuges vorgesehen haben. Nachdem die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister mit dem Haushalt 2009 an der Reihe waren, war es der Landesregierung, insbesondere Minister Busemann, ein wichtiges Anliegen, den Justizvollzug trotz der angespannten Haushaltslage für 2010 zu bedenken. Vor allem wollen wir damit auch ein Zeichen der Wertschätzung setzen, die wir für Ihre Arbeit haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz, Ihre Schaffenskraft und den Dienst, den Sie unserem Land, aber auch der Gesellschaft Tag für Tag erweisen.
Vielen Dank!