Tarifliche Besoldung der Ärzte

Tarifliche Besoldung der Ärzte



Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

für das Haushaltsjahr 2011 fordern wir die Anpassung Tariflichen Besoldung der Ärzte im niedersächsischen Justizvollzug

Der niedersächsische Justizvollzug muss gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern konkurrenzfähig bleiben. Es gibt bereits jetzt nur wenige Bewerber, die hauptamtlich in der Gesundheitsfürsorge des Justizvollzugs tätig werden wollen. Zurzeit sind die Einkommensmöglichkeiten für tariflich beschäftigte Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug deutlich schlechter als zum Beispiel in öffentlichen Krankenhäusern. Aus diesem Grund konnten in der Vergangenheit nicht mal alle zur Verfügung stehenden Stellen besetzt werden und die ärztlichen Leistungen mussten teuer eingekauft werden.

Begründung:
Die optimale Versorgung, der uns anvertrauten Menschen, ist nur mit verbeamteten oder tarifbeschäftigten Ärzten zu erreichen. Die ärztliche Versorgung ist aber nicht nur eine Sache des Gefangenen persönlich, sondern sie schafft auch ein Stück Sicherheit für alle Beteiligten. Die Fachleute des Finanz- und des Justizministeriums haben erkannt, dass ein fest eingestellter Arzt günstiger ist, als wenn diese Leistungen extra bezahlt werden müssen. Hinzu kommt noch, dass der beamtete oder der tarifbeschäftigte Arzt die Gefangenen und ihr Krankheitsbild kennt. Besonders bei Suizidabsichten oder bei Drogenkranken können dieser persönliche Kontakt und das Wissen lebensrettend sein.


Wir fordern von Ihrer Fraktion:
Unterstützen Sie den VNSB bei seiner Forderung zur Umsetzung des  JuMiKo Beschlusses vom 24. und 25.06.2009 in Dresden.


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