für das Haushaltsjahr 2011 fordern wir die Schaffung von A13 m. Z. Stellen für die Personalverantwortlichen im niedersächsischen Justizvollzug.
Im Justizvollzug gibt es keine Möglichkeit der Beförderung nach A13 mit Zulage.Die besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung von Tätigkeiten im Justizvollzug rechtfertigt auch für diese Laufbahn, ein Drittel der A13er – Stellen, bei entsprechender Leistung der Bewerber/innen, mit der Zulage auszustatten.
Begründung:
Die Organisationsveränderungen im niedersächsischen Justizvollzug und die „Vollzugslandkarte“ sorgen dafür, dass unsere Justizvollzugseinrichtungen immer größer werden. In der Regel sind die Personalverantwortlichen für 300 bis 600 Bedienstete zuständig.
Die Übertragung der personalrechtlichen Befugnisse in den vergangenen Jahren wurden von diesem Personenkreis verantwortungsvoll wahrgenommen. Die Reformen im Justizvollzug, sowie die Auflösung des Justizvollzugsamtes in Celle, wären ohne die Übernahme der Aufgaben durch die Personalverantwortlichen und ihrer Teams gar nicht möglich gewesen.
Da in Zukunft weitere Befugnisse an die Anstalten übertragen werden sollen, ist eine bessere Besoldung der Personalverantwortlichen im Justizvollzug nur konsequent. In anderen Bereichen werden diese richtiger Weise schon mit A 13 m. Z. besoldet.
Wir fordern von Ihrer Fraktion:
Unterstützen Sie den VNSB bei seiner Forderung zur Schaffung von Zulagenstellen anhand der niedersächsischen Besoldungsordnung nach A13 m. Z. für Personalverantwortliche im Nds. Justizvollzug.