Amtsangemessene Alimentation

Amtsangemessene Alimentation  (Sonderzuwendungen)



Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

für das Haushaltsjahr 2011 fordern wir die "Amtsangemessene Alimentation" und die Gewährung von Sonderzuwendungen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinem Beschluss aus dem Jahr 2008 festgestellt, dass die Besoldung der Beamten im Widerspruch zur amtsangemessenen Alimentation steht. Es hat deshalb die Musterklage des NBB zur Unteralimentierung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegt. Die Beamten hängen der allgemeinen Einkommensentwicklung um acht Prozent hinterher.

Die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen haben sich in den vergangen Jahren schon übermäßig an der Konsolidierung des Haushaltes beteiligt. Die Sonderzuwendungen werden, insbesondere in den unteren Gehaltsgruppen dringend benötigt. Die derzeitige Besoldung mit der besonderen Berücksichtigung bis zur Besoldungsgruppe A 8, fängt dieses bei weitem nicht auf. Ein Sockelbetrag von 1.500 Euro jährlich wäre angemessen und würde mehr soziale Gerechtigkeit erwirken.


Wir fordern von Ihrer Fraktion:
Unterstützen Sie den VNSB bei seiner Forderung zur einer "Amtsangemessenen Alimentation" und die Gewährung von Sonderzuwendungen.


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