Gemeinsame Veranstaltung mit dem dbb in Achim

Gemeinsame Veranstaltung der dbb - Akademie und des VNSB in Achim!

Bericht von: Lake, Markus und Schriever


In Zusammenarbeit mit Dr. Richter von der DBB-Akademie führte der VNSB-Landesverbandsvorstand Niedersachsen eine Informationsveranstaltung durch. Der Landesverbandsvorsitzende Willi-Bernhard Albers konnte die Vorsitzenden oder die Vertreter sämtlicher Ortsverbände sowie die Systembetreuer von der JVA Lingen, Frank Markus und Stephan Schriever von der JVA Meppen begrüßen. Als Referenten wurden neben Dr. Richter noch die Vertreterin des Niedersächsischen Justizministeriums Dr. Monika Steinhilper als Leiterin der Abteilung III und der Referatsleiter im MJ Jobst Pönighausen, der über den Sachstand des Projektes „mit@justiz“ berichtete, gewonnen.



Motivation und Interessenvertretung

Dr. Richter führte im Auftrag der DBB-Akademie ein Seminar über Gewerkschaftsmanagement für Funktionsträger und engagierte Mitglieder durch. Er verstand es in ausgezeichneter Weise den Anwesenden den eigentlich trockenen Stoff im spannenden Vortrag mit praktischen Beispielen aufzulockern und so die Aufmerksamkeit aller Anwesenden auf sich zu ziehen.



An dem begeisternden Abschlussapplaus wurde deutlich, dass dieser Beitrag besonderen Anklang gefunden hatte. Abschließend bekräftigte er seine Bereitschaft auch bei künftigen Veranstaltungen des VNSB erneut Seminare zum Gewerkschaftsmanagement durchzuführen. Der Landesverbandsvorsitzende bedankte sich für diese Bereitschaft und übergab ein Präsent.

mit@justiz – Vereinheitlichung der Informationstechnik für die Justiz



Anfangs machte Poenighausen deutlich, dass es keine Alternative zu diesem Projekt gibt. Das Land Niedersachsen hat mit der Einführung  des Projektes „mit@niedersachsen“ eine ähnliche Zielsetzung. Die Justiz hat bereits mit der Umsetzung ihres
Projektes begonnen und  behält ihre  Eigenständigkeit .

Zunächst eine generelle Aussage:
„Die Sicherheitstechnik in den Justizvollzugsanstalten bleibt bei dieser Vereinheitlichung außen vor!“

Das Projekt „mit@justiz“ wurde im Jahre 2004 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Nutzung der EDV im Bereich der gesamten Justiz auf einen modernen Stand zu bringen und somit eine effektive kostengünstige Arbeit zu ermöglichen.

Das geplante Ziel lässt sich in drei wesentliche Bereiche aufteilen:
  1. Modernisierung der IT-Technik !
    Die in vielen Bereichen der Justiz eingesetzte Technik ist völlig veraltet. Sie soll modernisiert ,vereinheitlicht und zukunftsfähig gemacht werden. Die Einführung der neuen Technik erfolgt schrittweise.

  2. Vereinheitlichung der Software-Programme!
    Im Bereich der Justiz wurden bislang viele ähnliche Programme eingesetzt, um gleiche Aufgaben zu bewältigen. Im Jahre 2005 wurden von den IuK-Stellen der Behörden alle eingesetzten Programme gemeldet. Eine Arbeitsgruppe aus allen Bereichen der Justiz hat diese lange Liste überarbeitet und dann „zusammengestrichen“. Es entstand eine so genannte Black and White Liste, in der von ca. 1700 angemeldeten Programmen nur noch ca. 200 zugelassen werden. Die Streichung erfolgte aus Vereinheitlichungs- und aus Finanzgründen, denn nur durch die Reduzierung der Programmvielzahl kann die Kompatibilitätsprüfung mit dem neuen Betriebssystem „Windows Vista“ zeitnah durchgeführt und finanziert werden. Generell sollen alle bisher mit den PC-Programmen bewältigten Aufgaben auch zukünftig bei gleichem oder verbessertem Standard mit den vereinheitlichten Programmen zu erledigen sein.
  3. Neustrukturierung der IuK- und Anwenderbetreuung.

    Die Aufteilung erfolgt in 3 Teilbereiche.
    Die derzeit in den Behörden vorhandenen Systembetreuer wird es in dieser Form nicht mehr geben. Es geht hier vorrangig um die Bündelung von Kompetenzen und die Aufteilung von Aufgaben und Fachbereichen. 
  • Beim OLG Celle wird ein TBZ (Technisches Betriebs-Zentrum) entstehen. Hier liegt die Verantwortung für alle Justiz-Server, die im Landesnetzwerk betrieben werden. Die Geräte werden zukünftig nicht in den Behörden verbleiben, sondern auf wenige Standorte zentriert.
  • Im jetzigen Schulungszentrum beim AG Wildeshausen wird ein Help-Desk mit First- -Level Support eingerichtet. Der Anwender wird zukünftig bei Problemen nicht direkt den Systembetreuer vor Ort anrufen oder ansprechen können, sondern über eine einheitliche Telefonnummer Hilfe von spezialisierten Mitarbeitern im Sercice-Desk erhalten. Die geplante Reaktionszeit liegt bei 20 Sekunden. In dieser Zeit soll dem Anwender einkompetenter Gesprächspartner zur Verfügung stehen. Es wird auch möglich sein, sich aus dem Help-Desk (nur nach vorheriger Zustimmung) direkt auf den Anwender-PC aufzuschalten um Probleme zu lösen.
  • Da nicht alle PC-Probleme aus Celle oder Wildeshausen gelöst werden können, ist der zusätzliche Einsatz von Regionalteams erforderlich. Ihre Aufgabe wird es sein, sich vor Ort um die Probleme zu kümmern. Wobei es hauptsächlich um die Wartung und Neuinstallation von Hardware geht. Es ist geplant, 5 - 10 Regionalteams einzurichten.




Nach Aussage von Poenighausen hat sich die Einführung desneuen Betriebssystems Windows Vista, auf der das Projekt aufgebaut ist etwas verzögert.
Im Juni 2006 wird der erste Gerichtsstandort(AG Uelzen) auf die Struktur von mit@justiz umgesetzt; allerdings zunächst noch mit Windows XP. Im September wird dann die Umstellung auf Vista erfolgen. Ein zweiter Gerichtsstandort wird dann imHerbst die Testphase eingebunden und hier soll gleich die Umstellung auf Vista erfolgen. Im 2. Quartal 2007 soll dann der Roll-Out erfolgen. Danach werden alle anderen Behörden eingebunden. Die Reihenfolge steht noch nicht fest. Allerdings ist es sinnvoll, die JVA’en hinten anzustellen, da hinsichtlich der hohen Sicherheitsanforderungen hier die zu erwartenden Kinderkrankheiten nicht mehr auftreten dürfen. Ein genauer Abschlusstermin ist nicht ersichtlich.



Im Anschluss an diese Ausführung kam es zu einer anregenden, informativen Diskussionsrunde in deren Verlauf noch folgende Einzelheiten bekannt wurden:
  • Auf die Frage von Stephan Schriever nach der Verfügbarkeit eines für die JVA’en erforderlichen 24 Stunden-Service waren keine genauen Aussagen zu bekommen.Poenighausen machte aber deutlich, dass aus seiner Sicht ein 24 Stunden Service desk für den Vollzug nicht machbar sei. Dieser 24 Stundenservice sei in den Anstalten instutionell jetzt auch nicht vorhanden.Probleme mit einzelnen Arbeitsplätzen oder Word/Excel-Dokumenten können auch bis zum nächsten Tag „überbrückt“ werden. Gleichwohl wird es aber einen Notfalldienst geben, der bei Ausfall sicherheitsrelevanter Systeme sofort Abhilfe schaffen kann. Weiterhin sicherte Poeinghausen zu, dass auch  Bediensteten aus dem Justizvollzug im Help-Desk sich für eine Tätigkeit im Service Desk bewerben können .
  • Auf die Fragen nach den Standorten der Regionalteams, ihrer Besetzung und Aufgabenbereiche konnte ebenfalls keine abschließende Aussage getroffen werden.Wahrscheinlich ist, dass zwischen 5 – 10 Regionalteams eingerichtet werden.  Zur Zeit werden auch unter Beteiligung des Vollzuges die Feinkonzepte für die Organisationseinheiten der neuen IT Organisation erarbeitet. Dabei werden die Anzahl der EDV-Plätze und auch die Entfernungen zu den Behörden berücksichtigt werden müssen. Es sei rein rechnerisch nicht sinnvoll die Mitarbeiter an einem Ort zu konzentrieren. Der Umfang der Aufgabengebiete ist noch nicht abschließend festgelegt, da hier nach den Erfordernissen im Einzelfall entschieden werden muss.
    „Die Regionalteams werden ausschließlich auf Weisung des Service-Desk tätig. Wenn ein Mitarbeiter des Vollzuges im Service Desk arbeitet ist er  dem direkten Zugriff der Anstaltsleitung entzogen.“
    Die Projektleitung wird - noch vor der Ausschreibung im September - eine Aufgabenbeschreibung erstellen und diese dann mit den derzeitigen Systembetreuern diskutieren, sodass hier eine Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Wünsche der zukünftigen  Mitarbeiter noch möglich ist. Dieses wurde von Poenighausen zugesagt.

  • Die lange angekündigte Einführung der neuen Fachverfahrens-Software BASIS-Web wird sich nach Auskunft von ihm wahrscheinlich verschieben. Die Mitarbeiter der IuK-Stelle Burgdorf sind auch stark in das Projekt eingebunden und können daher noch nicht mit der Umsetzung beginnen.


Abschließend bleibt festzustellen, dass nicht alle Fragen zufrieden stellend beantwortet wurden. Dieses lag nicht an einer mangelnden Auskunftsbereitschaft, sondern an der Tatsache, dass in Zusammenhang mit dem Projekt wohl noch nicht alle Details besprochen und entschieden sind. Mit diesem offenen Informationsaustausch hat der Referent das Vertrauen aller Anwesenden in das Projekt wesentlich gestärkt. Positiv bewertet wurde vor allem, dass es innerhalb dieser Tagung betroffenen Systembetreuern ermöglicht wurde, über die Sorgen und Nöte in Zusammenhang mit der Umstrukturierung ihres Arbeitsplatzes direkt mit dem zuständigen Projektleiter zu sprechen. Diese Möglichkeit sollte von Umstrukturierung betroffenen Bediensteten generell geboten werden. Poenighausen hat ihnen die Möglichkeit geboten, dort positive Erfahrungen gesammelt und wahrscheinlich Schlüsse ziehen können, die dem gesamten Projekt nützlich sein werden.
Poenighausen wies noch auf die neu gestaltete Inranetseite des Projektes hin auf der aktuelle Entwicklungen und Informationen fortlaufend bereit gestellt werden.
Der Landesverbandsvorsitze W.-B. Albers bedankte sich sehr herzlich bei Poenighausen für die Informationen zu diesem Thema. Der VNSB hat in seinen Landtagseingaben auch die Möglichkeit des Verwendungsaufstieges für die in der Systembetreuung eingesetzten Bediensteten des mittleren Dienstes gefordert. Er bat Poenighausen um Unterstützung in diesem Anliegen.



Lobenswert muss hier erwähnt werden, dass es sich auch Frau Dr. Steinhilper trotz eines prall gefüllten Terminkalenders nicht nehmen ließ, seitens des Ministeriums zu den brennenden Fragen innerhalb des Strafvollzuges persönlich Stellung zu nehmen:
  1. Möglichkeiten des Verwendungsaufstiegs für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst.

    Sie berichtete, dass noch im Jahre 2006 30 zusätzliche Stellen für den Verwendungsaufstieg in diesem Bereich geschaffen werden. Insgesamt erhöht sich damit die Zahl der möglichen Verwendungsaufstiegsstellen auf ca. 50. Der Landesverbandsvorstand hat in seiner Landtagseingabe die Öffnung für weitere Möglichkeiten des Verwendungsaufstiegs gefordert und der Justizministerin Heister-Neumann einen detaillierten Katalog am 16. März 2006 übergeben. Dieser wurde im April 2006 von den Geschäftsleitern auf ihrer Frühjahrstagung überarbeitet. Dr. Steinhilper stellte fest, dass die vom VNSB gemachten Forderungen sachlich fundiert sind und in der Abteilung III erörtert werden.
  2. Mitarbeit der VNSB-Mandatsträger und Personalratsmitglieder im Projekt PPP „Public Private Partnership“, dem Privatisierungsvorhaben der Landesregierung.

    Sie versprach, dass pro Justizvollzugsanstalt je ein Vertreter der Anstaltsleitung, ein Personalratsmitglied und weitere Bedienstete aus den Fachbereichen in der Arbeitsgruppe mitwirken können. Hier sollen Vorschläge erarbeitet, welche Bereiche im Betrieb einer Justizvollzugsanstalt privatisiert werden können. Sie beteuerte weiterhin, dass der endgültige Kabinettsbeschluss aber noch nicht vorliegt.
  3. Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter des Prüfungsjahrgangs 2006

    Es liegt momentan immer noch keine Zusage des MF zur Übernahme der Anwärterinnen dieses Prüfungsjahrgangs vor. Es sei aber das erklärte Ziel des MJ und sie habe große Hoffnung dass die fristgerechte Übernahme doch noch erfolgen kann, weil die Gesamtsumme der Beschäftigungsvolumen dadurch nicht überschritten wird. Mit der Übernahme soll auch die Zuweisung zu den Einstellungsanstalten erfolgen, selbst dann, wenn dadurch das BV der einzelnen Anstalten vorübergehend weiter überschritten würde. Ein Ausgleich müsste dann durch Altersabgänge erfolgen.
  4. Sachstand zur Änderung der Dienstbekleidungsvorschriften.

    Ab 01.07.2006 soll die gewünschte neue Dienstkleidung eingeführt werden. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung wird dann das Kleidergeld nicht mehr ausgezahlt, sondern einem Kleidergeldkonto gutgeschrieben. Nach und nach (je nach Tragezeit) läuft dann die Nutzung der bisherigen Dienstbekleidung aus und wird durch die neue ersetzt. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten zunächst eine komplett neue Grundausstattung.

    Außerdem sind die auf den Kleiderkonten angesparten Mittel in folgende Haushaltsjahre übertragbar.


In ihren Ausführungen ging Dr. Monika Steinhilper in einer Art und Weise auf die Anliegen der Strafvollzugsbediensteten ein, die es allen Anwesenden verdeutlichte, dass man sich der vorgetragenen Nöte und Sorgen in ihrem Zuständigkeitsbereich annimmt und Probleme beseitigt, statt neue zu schaffen. Ihr Auftritt war zweifellos das Highlight dieser Veranstaltung.

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