Versorgung aus dem Beförderungsamt; Unsere Mail vom 25. Juni 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Mail vom 25. Juni 2007 hatten wir berichtet, dass das Niedersächsische Finanzministerium mit Erlass vom 24. April 2007 (Nds. MBl. Nr. 19/2007, Seite 374) die Rechtslage dargelegt und darauf hingewiesen habe, dass der Beschluss nur für noch nicht bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide ab dem 13. April 2007 und für künftige Versorgungsfestsetzungen gelte.
Damals hatten wir darauf hingewiesen, dass dies bedeute, dass im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungen von der Entscheidung nicht berührt werden.
Mittlerweile liegt uns die Antwort des Niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring auf unser Schreiben vom Mai (siehe Anlage) vor.
Daraus ergibt sich, dass Kolleginnen und Kollegen, die mehr als zwei aber weniger als drei Jahre vor ihrer Versetzung in den Ruhestand befördert wurden und von der verfassungswidrigen Regelung des Versorgungsreformgesetzes 1998 betroffen sind einen entsprechenden Antrag (Änderung des Versorgungsfestsetzungsbescheides (Datum angeben) unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. März 2007) an die Versorgungsfestsetzungsstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung stellen können, der zu ihren Gunsten entscheiden wird.
Wir bitten, betroffene Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Sabine Köhler
Leiterin der Landesbundgeschäftsstelle
Die Antwort des Niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring PDF (524 KB)