Stellungnahme des VNSB zur Ausbildungs, -und Prüfungsordnung
Von Klaus-Peter Stein-Spitczok von Brisinski
Stein Spitzcok Passfoto

Der  VNSB hat die oben angeführte Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes interessiert aufgenommen.

Aus Sicht des VNSB sollte in der Ausbildung zum gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst sehr viel mehr Wert als bisher auf moderne Steuerungselemente gelegt werden. Außerdem sind  Erkenntnisse aus der Verwaltungsmodernisierung differenziert in die Ausbildungsordnung aufzunehmen und zu prüfen.


Hierzu zählen neben den bereits in der neuen Ausbildungsordnung verankerten Bausteinen:

im Bereich

Fachkompetenz:
Methodenkenntnisse im Bereich Gesprächsführung
Moderation und Präsentation
Pädagogische Kenntnisse
Psychologische Grundkenntnisse
Sicherheit im Umgang mit Tarifverträgen für die Angestellten und Arbeiter


Persönliche Kompetenz
Lösungsorientierung
Entscheidungsfähigkeit
Belastbarkeit
Frustrationstoleranz
Organisationstalent
Gelassenheit

Soziale Kompetenz
Kooperationsfähigkeit
Kommunikations - und Informationsfreudigkeit
  •   Verhandlungsgeschick
       
  •   Durchsetzungs- und Überzeugungsfähigkeit
       
  •   zugewandter und kompetenter Umgang mit Gefangenen
       
  •   Rückmeldungen geben und konstruktive Kritik üben
    Konfliktfähigkeit

zugewandter und kompetenter Umgang mit Mitarbeitern


Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Mitarbeiter des gehobenen Vollzugs – und Verwaltungsdienstes sehr schnell Führungsaufgaben wahrnehmen. Deshalb gehört in die Ausbildung zum gehobenen Vollzugs – und Verwaltungsdienst unbedingt die Vermittlung von

Führungskompetenz

Personalentwicklungskompetenz
  • effektiver Personaleinsatz
  • Personalführung
  • jährliches Mitarbeitergespräch
  • Beurteilung von Mitarbeitern
  • Umgang mit schwierigen Mitarbeitern


Delegationsfähigkeit
Zielorientierung, strategisches Denken und Konzeptfähigkeit
Bereitschaft, sich als Führungskraft zu definieren und Verantwortung zu übernehmen
  • Leitungs- und Managementkenntnisse
  • Durchsetzungsfähigkeit in Sach - und Personalfragen
  • Fähigkeit, Kenntnisse/Erfahrungen an Mitarbeiter zu vermitteln
  • Misserfolge tragen und Erfolge weitergeben


Blick für die gesamte Institution und ihre Eingebundenheit in die Justiz
Reflektierter Umgang mit Macht


Nach Auffassung des VNSB sollte auch die fachpraktische Studienzeit effektiver strukturiert werden. Insofern ist auch für den fachpraktischen Teil der Ausbildung ein Curriculum zu entwickeln, welches sowohl dem Auszubildenden als auch dem Praxisanleiter deutlich macht, was von ihm erwartet wird bzw. welche praktischen Erfahrungen er während der Ausbildung machen kann.

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