Stellungnahme des VNSB zum Entwurf des Handlungskonzepts "Demografischer Wandel" der Nds. Landesregierung

Stellungnahme des VNSB an die Niedersächsische Staatskanzlei



Niedersächsische Staatskanzlei
Antje Pund
Referat 106
Planckstraße 2
30169 Hannover



Anregungen zum Handlungskonzept "Demografischer Wandel"


Sehr geehrte Frau Pund,

der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, auch die Verbände mit in die Fortschreibung des Handlungskonzeptes einzubeziehen.


Der Justizvollzug zeichnet sich seit mehreren Jahren durch flexibles Handeln aus. Als Beispiel möchte der VNSB an dieser Stelle unter anderem die Verwaltungsreform, Einführung von Kosten-Leistungsrechnung, Budgetierung, Auflösung der Mittelbehörde und der damit verbundenen Kompetenzübertragung an die einzelnen Justizvollzugsanstalten sowie durch die Einführung moderner Behandlungskonzepte, wie sozialtherapeutischer Einrichtungen und das Übergangsmanagement erwähnen. Erst die rückläufigen Gefangenenzahlen ermöglichen die Umsetzung der bisherigen gesetzlichen Vorgaben.


Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz als ein Vollzugsziel festgehalten, dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe befähigt werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Um dieses  zu erreichen, bedarf es dem weiteren Ausbau der Arbeitstherapie und des sozialen Trainings. Der klassische Gefangene (Zuverlässigkeit in der Arbeitsleistung) ist kaum noch vorhanden. Keine Ausbildung, Lustlosigkeit und der Konsum von legalen und illegalen Drogen zeichnet die Gefangenen aus. Oberste Priorität darf es nicht sein, den Umsatz der Eigen- und Unternehmerbetriebe in den Vollzugseinrichtungen zu steigern, sondern den Schwerpunkt auf die Aus- und Fortbildung, der Vermittlung von Grundfertigkeiten, der Leistungsbereitschaft sowie dem Interesse an der eigenen Entwicklung und sozialer Kompetenz zu legen.


Hierzu und natürlich auch zum zweiten Ziel des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, der Vollzug der Freiheitsstrafe dient zugleich dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten, benötigt der Vollzug Bedienstete, welche flexibel reagieren und eingesetzt werden können. Jeder einzelne Bedienstete ist an seinem Arbeitsplatz ein Fachmann.


Flexibilität kann nur durch regelmäßige Aus- und Fortbildung erlangt werden. Deshalb ist es wichtig, dass gerade dieser Bereich weiter ausgebaut wird.


Um weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal für den Justizvollzug gewinnen zu können, bedarf es auch einer Besoldung die den hohen Anforderungen entspricht und gerecht wird. Die-ses kann unter anderem durch die Anhebungen der Stellenobergrenzen für Bedienstete aller Laufbahngruppen sowie die Wiedereinführung der Sonderzuwendungen,  für alle Bediensteten, erreicht werden. Zu den weiteren attraktiven Rahmenbedingen gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Beispiel möchten wir hier die Einrichtungen von Kinderbetreuungsstätten, auch im Rahmen der Zusammenlegung von mehreren Dienststellen vor Ort anregen. Die Dienstzeiten, gerade bei den Kolleginnen und Kollegen welche im Schichtdienst eingesetzt sind, müssen familienfreundlich gestaltet werden.


Der Justizvollzug ist ein sensibler Bereich. Unserer Meinung nach ist eine noch schnellere Reaktion auf Schwankungen in den Belegungszahlen nicht möglich. Es können nicht von heute auf morgen bei sinkenden Gefangenenzahlen Anstalten geschlossen werden und wenn es wieder nach oben geht mit den Zahlen neue Anstalten hinzukommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Belegungszahlen immer von unterschiedlichen Faktoren abhängig waren, die sehr schlecht vorhersehbar waren.


Schwerpunkt der Zukunft muss es sein, eine gewisse Anzahl von Haftplätzen vorrätig zu haben sowie die Dienstzeit der Bediensteten mehr in die Betreuung der Gefangenen und Sicherheit der Bevölkerung zu investieren und nicht ständig neue Reformen und Projekte umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Uwe Oelkers
Landesverbandsvorsitzender

Entwurf Handlungskonzept "Demografischer Wandel" der Nds. Landesregierung                    (Seite 56 ff)

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