Stellungnahme zum Entwurf einer Beihilfeverordnung
NBB  Landesbund Niedersachsen
Frau Köhler
Kurt-Schuhmacher-Strasse 29
30159 Hannover

Möglichkeit für eine Stellungnahme zum  Entwurf einer Beihilfeverordnung


Ihr Schreiben / Mail vom: 02.09.2010

Sehr geehrte Frau Köhler,
liebe Sabine,
zunächst dürfen wir uns für die Möglichkeit der Stellungnahme recht herzlich bedanken.
Der Landesverbandsvorstand vom Verband Niedersächsischer Strafvollzugs-Bediensteter (VNSB) hat beschlossen, in diesem Bereich Stellung zu beziehen.
Beihilfeentwurf  vom Juli 2010-09-30


Zu § 11. Satz 3 sollte lauten:
Die Kosten werden von der Beihilfestelle zu 100 % übernommen.

Wenn die Kosten zu den beihilfefähigen Aufwendungen gehören, werden ent-sprechend dem Beihilfesatz nur 50 oder 70 % erstattet. Die Restkosten trägt der Berechtigte.

Zu § 13.
Hier liegt eine Schlechterstellung gegenüber den Versicherten der GKV vor, da hier bis zu 60 % erstattet werden.

Zu § 19.
Es muss die Vorgabe aus der Begründung in Abs. 3 zu § 19  in § 19, Abs. 1 als Satz 2 eingefügt werden. Der bisherige Satz 2  wird dann Satz 3.
Text aus der Begründung:  Nach dem Arzneimittelwirtschaftsgesetz  können in der GKV Arzneimittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer ( warum nicht Mehrwertsteuer ? )  mindestens 39 %  niedriger als der jeweils gültige Festbetrag ist, von der Zuzahlung freigestellt werden.

Zu § 23, Abs. 2. Satz 1 sollte lauten:
Bei Behandlung in Krankenhäusern ,z.B. Privatkliniken, die das Krankenhaus-entgeltgesetz ..........




Zu § 46, Abs. 7, Satz 1
Eine Ungleichbehandlung sehen wir zwischen dem NBG § 80, Abs. 5, Satz 4 und der NBhVO § 46, Abs.7 bezüglich der Beträge.
Hier sollte im § 46 NBhVO, Abs. 7 der Betrag bezüglich der PKV Versicherten aufgeführt sein. Im § 80 NBG ist er dann zu streichen!

Uns erscheint in beiden Fällen der Betrag nicht zeitgemäß, anscheinend wurden die Beträge abgeschrieben und nicht überdacht.

Außerdem: Es dürfen keine Festbeträge sein, eine Dynamisierung der Beträge ist erforderlich!
Unserer Ansicht nach werden die Renten (und damit die Erstattungen der BfA)
Steigen, die Pensionen aber nicht in dem Maße. Die Festschreibung auf Höchstbeträge ist daher unsozial!

Zur Information sei auf folgende Zahlen hingewiesen:
Anstieg der Versorgung aus A9 von                    2002  bis  2010      8,85 %,
Beiträge in der PKV, bei gleicher Leistung,  von 2002  bis  2010    14,34 %.



i.A. Peter Kohls i.A. Friedhelm Lüdemann

Mit freundlichen Grüßen


(Willi-Bernhard Albers
Landesverbandsvorsitzender)

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