Rede des Ministerpräsidenten Christian Wulff
Meine sehr geehrten Damen und Herren,


ich freue mich über die Gelegenheit, den Dialog, den ich im Januar 2005 in Vechta mit Ihnen begonnen habe, heute fortsetzen zu können.


I. Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz

Und dies in einer für den Justizvollzug ereignisreichen Zeit: In Kürze wird es für Ihr täg¬liches Handeln eine neue gesetzliche Grundlage geben. Niedersachsen hat als erstes Bundesland von der neuen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder auf dem Gebiet des Justizvollzugs umfassend Gebrauch gemacht. Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf für ein Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz vorgelegt, der die Be¬reiche des Erwachsenenvollzuges, des Jugendvollzuges, der Sicherungsverwahrung und der Untersuchungshaft regelt. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der parla¬mentarischen Beratung, und ich gehe aber davon aus, dass wir rechtzeitig vor Ende des Jahres über ein neues Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz verfügen werden.
Großveranstaltung in Meppen am 20. April 2007

Der Gesetzentwurf ist in enger Abstimmung mit der Vollzugspraxis entwickelt worden. Ihr Verband, viele von Ihnen aber auch ganz persönlich, haben sich konstruktiv an den Vorarbeiten beteiligt. Sie haben mit zahlreichen guten Ideen zu diesem Entwurf beige¬tragen. Dafür möchte ich Ihnen sehr herzlich danken.

Meine Damen und Herren,

wir wollen die Chance der Föderalismusreform nutzen und in einen Wettbewerb der Ideen für den besten Justizvollzug eintreten. Dabei setzen wir andere Akzente als das Strafvollzugsgesetz des Bundes und kommen so zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Und das ist klug!

Nur ein Beispiel:
Wir sind davon überzeugt, dass soziale Integration nicht schon durch "ordentliche" Be¬handlung der Gefangenen gewissermaßen automatisch und von selbst immer erreicht wird. Wichtig ist vor allem, dass die Gefangenen sich auf die Bemühungen des Vollzu¬ges einlassen. Soziale Integration setzt einen entsprechenden Willen der Gefangenen und ihre Mitarbeitsbereitschaft voraus. Wir bauen daher im Erwachsenenstrafvollzug auf das Prinzip Fördern und Fordern - so verstehen wir Chancenvollzug.

Fördern heißt, Gefangenen gezielt Maßnahmen anzubieten, die ihnen die Chance er¬öffnen, sich nach der Entlassung in die Gesellschaft einzugliedern. Fördern heißt zu-gleich, Gefangene zu motivieren, die ihnen eröffneten Chancen wahrzunehmen. Dies war bisher schon so, und hieran wird sich auch nach dem neuen Gesetz nichts ändern.

Fordern heißt aber im Gegenzug, die Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen auch im Vollzug nicht zu vergessen: So wie sich jeder erwachsene Mensch in Freiheit eigenver¬antwortlich für oder gegen Straffälligkeit entscheidet, muss er auch im Strafvollzug eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob er die ihm angebotenen Chancen nutzen will oder nicht. Eine Maßnahme, deren Zweck nicht erreicht werden kann, weil der Ge¬fangene daran dauerhaft nicht mitarbeitet, wird erfolglos bleiben. Sie wird deshalb in solchen Fällen künftig abgebrochen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich stattdessen intensiver um andere Gefangene kümmern, die ihre Chancen wahrnehmen wollen. Nichts anderes bedeutet für uns Chancenvollzug in der Praxis.

Sie kennen den Gesetzentwurf der Landesregierung im Einzelnen. Ich denke, er ist eine sehr gute Grundlage, den Justizvollzug in Niedersachsen auch in den kommenden Jah¬ren gut und erfolgreich zu gestalten. Und er ist damit auch eine sehr gute Grundlage für Ihre Arbeit. Sie produzieren Sicherheit in sozialer Verantwortung, und dafür danke ich Ihnen im Namen der Landesregierung sehr herzlich.

II. Verbesserungen im Vollzug in den letzten Jahren

Meine Damen und Herren,

vor zwei Jahren haben wir auf Ihrer Veranstaltung in Vechta über die Notwendigkeit von Verbesserungen der Situation der Bediensteten im Justizvollzugsdienst gesprochen. Diese Notwendigkeit war und ist unbestritten. Damals hatte ich darauf hingewiesen, dass Verbesserungen aber nur dann realisiert werden können, wenn dafür die notwen¬digen Mittel zur Verfügung stehen. Glücklicherweise hat sich die Einnahmesituation des Landes seitdem verbessert. Manches von dem, was Sie und ich gemeinsam gern an Verbesserungen hätten, konnte daher und kann in kleinen Schritten gemacht werden. Gleichwohl müssen wir mit den gewonnenen Spielräumen noch immer sehr behutsam umgehen. Denn weiterhin gilt: Die Ausgaben von heute sind die Schulden von morgen. Dass unsere Kinder und Enkel auch noch Handelungsspielräume zur Verfügung haben, ist eine zutiefst moralische Verpflichtung, der wir uns nicht entziehen dürfen. Wir sollten tun, was verantwortbar ist, und diese Verantwortung nie aus dem Auge verlieren.


1. Abbau der Überbelegung
In dieser Legislaturperiode sind wir durchaus vorangekommen. Froh bin ich insbeson¬dere darüber, dass sich der Zustand der Überbelegung durch die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt in Sehnde deutlich entspannt hat. Wenn die  Justizvollzugsanstalt Rosdorf im Sommer ihren Betrieb aufnimmt, wird die Überbelegung im geschlossenen Männervollzug beseitigt sein. Die alten Anstalten werden um insgesamt rund 800 Ge¬fangene entlastet. Dies nimmt für Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz¬vollzugsanstalten, viel Druck aus Ihrer täglichen Arbeit. Und dass ist dringend geboten. Deshalb ist es aber auch besonders wichtig, dass inzwischen - also schon vor Inbe¬triebnahme der neuen Anstalt - alle Stellen besetzt werden konnten, die der Landtag für diese beiden Anstalten bewilligt hat.

2. Besoldung allgemein

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Albers,

mit Nachdruck und zu Recht hat Ihr Verband immer wieder eine Besoldungsverbesse¬rung für die Justizvollzugsbediensteten gefordert. Deshalb freut es mich besonders, dass auch hier Erfolge erzielt werden konnten.

Zunächst gilt allgemein für alle Beamtinnen und Beamten: Sie erhalten im Dezember 2007 eine einmalige einheitliche Sonderzahlung in Höhe von 860 Euro.
Die den Beamtinnen und Beamten niedriger Besoldungsstufen darüber hinaus schon bisher zustehenden 420 Euro werden selbstverständlich weiter gezahlt.

Die Föderalismusreform hat den Ländern aber nicht nur die Gesetzgebungszuständigkeit für den Justizvollzug gebracht. Die Länder sind auch wieder selbst für die Besoldung und die Versorgung der Landesbeamten und Richter zuständig. Bisher hat Niedersachsen - als erstes Bundesland - die neuen Kompetenzen dazu benutzt, mit Wirkung ab 01.01.2008 eine dreiprozentige Erhöhung der Bezüge zu beschließen.

3. Verwendungsaufstieg im Justizvollzug
Speziell für den Justizvollzug konnten wir in den vergangenen Jahren noch weitere Verbesserungen erreichen. CDU und FDP hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung 2003 festgelegt, dass - ich zitiere - „die Situation der Bediensteten im allgemeinen Justizvoll¬zugsdienst … verbessert“ werden soll, und wir haben Wort gehalten, z.B. beim Thema Aufstieg:
Beamte des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des mittleren Werk¬dienstes können zu einem Aufstieg in den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungs¬dienstes zugelassen werden. Für diesen Verwendungsaufstieg standen in Niedersach¬sen bisher lediglich 21 Stellen zur Verfügung. Es freut mich sehr, dass wir diese Zahl im vergangenen Jahr auf 51 Stellen mehr als verdoppeln konnten. Diese Aufstiegsmög¬lichkeiten eröffnen berufliche Perspektiven und sie steigern die Attraktivität der Arbeits¬plätze. Aber damit nicht genug.

4. Ausschöpfung der Stellenobergrenzen

Meine Damen und Herren,

der Verband der Niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Stellenobergrenzen für Beförderungsämter im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst und im gehobenen Sozialdienst ausgeschöpft werden. Zum gehobenen Dienst im niedersächsischen Justizvollzug gehören mehr als 300 Be¬dienstete, die in wichtigen Führungs-, Entscheidungs- und Verantwortungspositionen des Justizvollzuges eingesetzt sind.

Mir ist bekannt, dass die Beförderungssituation insbesondere in den oberen Beförde¬rungsbereichen ab Besoldungsgruppe A 11 stark verbesserungsbedürftig ist.
Darauf hat die Landesregierung in zwei Schritten bereits in den Jahren 2005 und 2006 reagiert. Insgesamt wurden 50 neue Beförderungsmöglichkeiten für den gehobenen Justizvollzugsdienst geschaffen. Diesen eingeschlagenen Weg beschreiten wir auch mit dem Haushalt 2007 weiter: insgesamt 12 weitere Beförderungsmöglichkeiten sind dort veranschlagt. Dadurch erhalten wiederum einige besonders leistungsstarke Bedienstete die verdiente Beförderung.

/b]5. Veränderung der Stellenobergrenzen[/b]

Meine Damen und Herren,

der Verband der Niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten fordert darüber hinaus, die festgeschriebenen Stellenobergrenzen für den mittleren allgemeinen Justizvollzugs¬dienst und den mittleren Werkdienstes im Justizvollzug nach oben hin zu verändern. Dies war in den vergangenen Jahren - Herr Albers - eines Ihrer vordringlichsten Ziele. Ich freue mich deshalb besonders, dass ich Ihnen heute und hier mitteilen kann: Wir werden im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur diese Stel¬lenobergrenzen durch eine Verordnung neu festsetzen! Sprich: erhöhen.

Schon bei unserem Zusammentreffen vor zwei Jahren in Vechta hatte ich Ihnen ange¬kündigt, dass der Justizvollzug der erste Bereich sein wird, dem Besoldungsverbesse¬rungen ermöglicht werden, sobald dafür wieder Handlungsspielraum besteht. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Niedersachsen wird nach Auslaufen der Bundesregelung am 01.07.2007 neue Stellen¬obergrenzen festsetzen. Damit setzt diese Landesregierung endlich den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 06.11.1997 um, der eine Verbesse¬rung der - damals bundesrechtlich - festgesetzten Stellenobergrenzen für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst für zwingend notwendig angesehen hatte.

Die geplante Neufestsetzung der Obergrenzen eröffnet einen neuen gesetzlichen Spiel¬raum für weitere Hebungen im allgemeinen Justizvollzugsdienst und im Werkdienst. Die Situation im Eingangsamt des AVD, in dem gegenwärtig 50 v. H. der Stellen ausge¬bracht werden müssen, ist unbefriedigend. Sie wird durch die Anhebung der Obergren¬zen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 deutlich verbessert.

Mit der Neufestsetzung der Obergrenzen werden also die gesetzlichen Grundlagen für Hebungen geschaffen. Natürlich muss aber auch weiterhin und auch im Bereich des Justizvollzuges die Lage des Landeshaushaltes berücksichtigt werden. Die haushalts¬mäßige Umsetzung wird deshalb nur mittelfristig in kleinen Schritten erfolgen können. Aber es werden im Verlauf der kommenden Jahre so einige hundert Hebungen möglich werden. Darauf können Sie stolz sein: Die Ausdehnung der Stellenobergrenzen ist inner¬halb Niedersachsens die absolute Ausnahme. In keinem anderen Bereich der Landes¬verwaltung konnten wir auf diese Weise neue Perspektiven schaffen.

6. Anwärterinnen und Anwärter
Der Justizvollzug hatte und hat allen notwendigen Sparmaßnahmen zum Trotz immer hohe Priorität in unserer Politik.

Ein weiteres Beispiel: Im Zuge des von der Landesregierung verhängten allgemeinen Einstellungsstopps haben die Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Justizvoll¬zugsdienstes in der Vergangenheit mit der Unsicherheit leben müssen, nach bestande¬ner Abschlussprüfung nicht in den Landesdienst übernommen zu werden. Wir konnten aber dann doch stets im gebotenen Umfang Ausnahmen zulassen.

Für das Haushaltsjahr 2007 gibt es nun - soweit es die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern betrifft - keinen Einstellungsstopp mehr. Die Anstalten können sie in das Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen, wenn sie dafür eine besetzbare Stelle zur Verfügung haben. Sie müssen nicht mehr auf eine Ausnahmegenehmigung warten. Und das ist, wie ich meine, für alle Betroffenen eine sehr gute Nachricht.

Meine Damen und Herren,

unser Handeln in den vergangenen vier Jahren zeigt: Diese Landesregierung ist ver¬lässlich. Sie hält das, was sie verspricht. Dieser Landesregierung liegt der Justizvollzug besonders am Herzen. Und das gilt insbesondere für Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann, die ich nun auf die Bühne bitten möchte.


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