Rede der Justizministerin zum 19. Landesgewerkschaftstag
Rede der Justizministerin Frau Elisabeth Heister-Neumann zum 19. Gewerkschaftstag des VNSB in Hameln am 13. Oktober 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für die Einladung zum 19. Gewerkschaftstag des VNSB in Hameln, der ich gern gefolgt bin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren aus den Justizvollzugsanstalten,
es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen für ihre engagierte Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit herzlich zu danken.
Die großen psychischen und physischen Belastungen der täglichen Arbeit in den Justizvollzugseinrichtungen weiß ich wohl zu schätzen. In den vergangenen Jahren waren diese Belastungen wegen der bedrückenden Überbelegung unserer Justizvollzugsanstalten besonders hoch. Dass Sie sich gleichwohl bereitwillig und engagiert für die Ziele des Justizvollzuges eingesetzt haben, verdient besondere Anerkennung.
Die hohe Überbelegung hat ganz entscheidend auch das Klima in den Justizvollzugsanstalten geprägt. Ein äußerst angespanntes und aggressives Verhältnis zwischen den Gefangenen aber gelegentlich leider auch zwischen Gefangenen und Bediensteten war die Folge. Diese Situation hat sich mit der Belegung der Justizvollzugsanstalt in Sehnde deutlich entspannt. Nicht nur die Haftsituation der Gefangenen, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter haben sich wesentlich verbessert. Mit der Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalt in Rosdorf Ende 2006 werden sich weitere Verbesserungen ergeben. Sie alle werden Ihre Aufgaben dann endlich wieder unter normalen Bedingungen wahrnehmen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der VNSB wäre für seine Mitglieder keine gute Interessenvertretung, wenn er sich lediglich mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden geben würde. Ich habe deshalb volles Verständnis dafür, dass der VNSB stets mit großem Nachdruck auch besoldungsmäßige Verbesserungen für den Vollzug fordert. Die stets sachliche Form der Auseinandersetzung zwischen Ihrem Verband und dem Justizministerium weiß ich daher sehr zu schätzen.
Eine Ihrer wesentlichen Forderungen ist es, die Obergrenzen für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst und für den Werkdienst in Anlehnung an einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 1997 deutlich anzuheben.
Nach dem derzeitigen Stand müssten dafür rund 3,6 Mio. Euro zusätzlich veranschlagt werden. Das Geld haben wir nicht. Wegen dieser enormen Kosten und angesichts der allgemeinen Hauhaltssituation des Landes wird es in absehbarer Zeit nicht möglich sein, den Forderungen ihres Verbandes zu entsprechen. Es ist bitter, Ihnen dies in aller Offenheit sagen zu müssen, aber derart hohe zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt können gegenwärtig nicht ernsthaft erwogen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
es gibt aber auch erfreuliche Entwicklungen, über die ich Ihnen berichten kann:
Der VNSB hat sich mit überzeugenden Argumenten ganz besonders auch für eine Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten für den gehobenen Justizvollzugsdienst stark gemacht. Im Haushaltsjahr 2004 konnten in einem ersten Schritt bereits 27 Stellenhebungen nach Bes.Gr. A 10 realisiert werden. Der gehobene Justizvollzugsdienst war damit der einzige Bereich in der Landesverwaltung, in dem Stellenhebungen überhaupt zugelassen wurden. Bitte nehmen Sie das als Zeichen dafür, dass wir, nicht nur ich, sondern auch Herr Ministerpräsident Christian Wulf, die besondere Bedeutung dieser Berufsgruppe und die herausragenden Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus zu würdigen wissen. Dieser erste Schritt reicht aber noch nicht aus, um die Beförderungssituation im gehobenen Justizvollzugsdienst nachhaltig zu verbessern. Deshalb freut es mich besonders, dass schon in diesem Jahr, schwerpunktmäßig aber im Haushaltsjahr 2006 und in den Jahren 2007 und 2008, insgesamt 23 weitere Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Im Einzelnen handelt es sich dabei nochmals um 4 Beförderungsmöglichkeiten nach Bes.Gr. A10, 12 Möglichkeiten nach Bes.Gr. A 11, 5 nach Bes.Gr. A 12 und 2 nach Bes.Gr. A 13.
Durch zahlreiche Gespräche mit dem Vorstand Ihres Verbandes weiß ich, dass Sie sich gemeinsam mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr nachdrücklich für eine völlige Ausschöpfung der Obergrenzen im gehobenen Justizvollzugsdienst einsetzten. Dieses Ziel kann aber leider nur in kleinen Schritten erreicht werden und ich hoffe, dass die Haushaltslage der kommenden Jahre eine Möglichkeit dafür bietet, den von mir aufgezeigten ersten Schritten weitere folgen zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
zwei weitere Anliegen haben eine durchaus erfreulich Entwicklung genommen. So wird es möglich sein, alle Anwärterinnen und Anwärter des Prüfungsjahrganges 2005 in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Auch für diejenigen, die im Dezember geprüft und Anfang Januar die Voraussetzungen für die Übernahme erfüllen, ist eine Weiterbeschäftigung damit gesichert. Sie wissen, dass das in anderen Bereichen der Justiz nicht selbstverständlich ist. Über die Entscheidung zugunsten der Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter des Justizvollzugsdienstes können wir deshalb mehr als froh sein. Wie schon in der Vergangenheit werde ich mich mit sehr großem Nachdruck auch für eine Übernahme des Prüfungsjahrgangs 2006 einsetzen. Den dazu mit dem Finanzministerium noch zu führenden Gesprächen sehe ich zuversichtlich entgegen.
Die Landesregierung schätzt die hohe Einsatzbereitschaft und kennt die besonderen Belastungen, insbesondere im mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst. Daher können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des Werkdienstes auch künftig – anders als im Bereich der Polizei – mit Ablauf des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Auch diese Entscheidung der Landesregierung unterstreicht nochmals die besondere Heraushebung des mittleren Dienstes im Justizvollzug.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass Ihr Verband neben besoldungsmäßigen Verbesserungen auch laufbahnrechtliche Verbesserungen anstrebt, z. B. durch eine stärke Durchlässigkeit der Laufbahnen und eine Ausweitung des sogenannten Verwendungsaufstiegs. Hierüber sind Sie im Gespräch mit der Abteilung Justizvollzug und ich gehe davon aus, dass auch zu diesem Anliegen konstruktive Lösungen gefunden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
lassen Sie mich nun auf ein Vorhaben zu sprechen kommen, dass unter den Vollzugsbediensteten – wie ich weiß – auf einiges Interesse gestoßen ist, teilweise aber wohl auch Sorgen ausgelöst hat. Die Landesregierung hat im April des Jahres beschlossen, im Rahmen eines Modellvorhabens die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren bei der Erstellung und bei dem Betrieb einer Justizvollzugsanstalt zu erproben. Für diese Zusammenarbeit hat sich das Kürzel PPP, also Public-Privat-Partnership eingebürgert.
Die Landesregierung verspricht sich von diesem Modellvorhaben Erkenntnisse zu Einsparungen, die sich im Investitionsbereich von Bauprojekten ergeben können. Sie will aber auch erproben, ob die Privatisierung bestimmter nicht sicherheitsrelevanter Aufgaben im JVA-Betrieb zu Einsparungen führen kann.
Mir ist bewusst, dass dieses Vorhaben bei den Bediensteten des Justizvollzugs nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um ein paar Dinge klarzustellen.
Zuerst möchte ich betonen, dass dieses Projekt dem Justizvollzug eine wirklich gute Chance bietet, eine weitere moderne Haftanstalt zu bekommen. Im Gegenzug können marode und unwirtschaftliche Abteilungen bestehender Anstalten geschlossen werden. Welche Abteilungen dies im Einzelfall sein werden, ist keineswegs beschlossen. Ein Projektteam erarbeitet derzeit Szenarien, vor allem um den für das Land entstehenden Finanzierungsbedarf abschätzen zu können. Im Rahmen dieser Vorüberlegungen werden derzeit u. a. auch Daten erhoben, die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Abteilungen von Bedeutung sind. Ich vermute, dass Sie von diesen Abfragen gehört haben werden.
Ich möchte aber betonen, dass damit keineswegs bereits Entscheidungen getroffen sind. Die Detailplanung auch zu der Frage, an welchem Standort die neue Anstalt entstehen wird und an welchen Standorten Schließungen erfolgen, wird sicher nicht in allernächster Zeit abgeschlossen sein. Um eine Vorstellung über die zeitliche Dimensionen zu vermitteln, möchte ich darauf hinweisen, dass der Betrieb der neuen Anstalt realistisch im Jahre 2012 oder bestenfalls ein Jahr vorher aufgenommen werden könnte. Es wird also genügend Zeit verbleiben, für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvolle und interessengerechte Lösungen zu finden. Mein Haus wird diese Lösungen zu gegebener Zeit sorgfältig, mit Bedacht und selbstverständlich unter intensiver Einbeziehung der Betroffenen vorbereiten.
Was die beabsichtigte Privatisierung gewisser Bereiche des JVA-Betriebs anbelangt, so ist klar zu stellen, dass hierfür natürlich weder sicherheitsrelevante Bereiche in Betracht kommen noch Aufgaben, bei deren Wahrnehmung im Grundrechte der Gefangenen eingegriffen werden muss oder kann. Im Übrigen ist es auch für dieses Thema noch zu früh, auf Details einzugehen. Die schon erwähnte Projektgruppe wird sich – ergebnisoffen, wie ich betonen möchte - intensiv mit allen hiermit zusammenhängenden Fragen auseinandersetzten. Neben der rechtlichen Zulässigkeit und der Wirtschaftlichkeit wird es hierbei auch um die Effektivität der Zusammenarbeit mit dem hoheitlichen Sektor gehen. Das Projektteam wird hierzu übrigens nicht völliges Neuland betreten, sondern auf Erfahrungen zurückgreifen, die jetzt in Hessen gewonnen werden. Wie Sie wissen werden, ist in Hünfeld eine Justizvollzugsanstalt entstanden, die im nächsten Jahr mit einem teilprivatisierten Betrieb eröffnet werden wird. Das Privatisierungsvolumen beträgt dort etwa 40 bis 45 %. Ob das Hessische Konzept auf Niedersachsen zu übertragen ist, wird natürlich genau analysiert werden. Das Projektteam wird hierzu zu gegebener Zeit auch auf Ihren Sachstand angewiesen sein, weshalb ich Sie schon jetzt bitten möchte, sich an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen – intensiv, gern auch kritisch und, wie ich sicher glaube, offen und aufgeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte zum Schluss kommen, indem ich auf inhaltliche Veränderungen hinweise, die den Vollzug derzeit beschäftigen.
Sie kennen alle das Einheitliche niedersächsische Vollzugskonzept, durch das viel Bewegung in den Vollzug gekommen ist. Das Konzept enthält 26 Einzelmaßnahmen, die bis Ende 2007 umgesetzt werden sollen. Einige Ziele sind bereits erreicht, andere sind auf einem guten Weg gebracht, so dass wir davon ausgehen, dass die angestrebten Veränderungen zeitgerecht umgesetzt werden.
An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die sich an diesem Veränderungsprozess konstruktiv beteiligen.
Ein weiters wichtiges Vorhaben betrifft den Haushaltsbereich. Erstmalig im Haushaltsjahr 2006 wird ein nach LoHN budgetierter Haushalt aufgestellt. Auch hierzu möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Vertretern Ihres Verbandes und auch den Personalvertretungen ganz herzlich für die Unterstützung des Projektes LoHN zu danken. Ich bin sicher, dass durch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung und das parallel eingeführte Justizcontrolling die Chance besteht, die Ressourcen transparenter und effektiver einzusetzen. Der Justizvollzug übernimmt hier eine Vorreiterrolle. Ich bin davon überzeugt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die übrigen Bereiche der Landesverwaltung den Schritt in die kaufmännische Betrachtung Ihrer Haushalte nachvollziehen werden.
Im November und Dezember d. J. werden die Anstaltsleitungen mit den Fachreferentinnen und Fachreferenten der Vollzugsabteilung des Justizministeriums Zielvereinbarungsgespräche und Budgetverhandlungen führen. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird den Vollzugsanstalten im Haushaltsjahr 2006 erstmals ein Globalbudget zugewiesen werden. Dies wird sicherlich ein wichtiger Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung des Justizvollzuges sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem 19. Gewerkschaftstag des VNSB viel Erfolg.
Elisabeth Heister-Neumann