Offener Brief von Frau Ministerin Heister-Neumann in der Verbandszeitschrift des VNSB
Sehr geehrte Pensionärinnen und Pensionäre des niedersächsischen Justizvollzuges,bei der Großveranstaltung des VNSB am 20.4.2007 in Meppen bin ich von einigen von Ihnen nach einer Sonderzahlung für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Dezember 2007 gefragt worden. Ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen wollten wissen, ob diese Einmalzahlung auch an Beamtinnen und Beamte im Ruhestand erfolgt. Diese Fragen haben mich dazu veranlasst, Sie alle auch auf diesem Wege zu informieren.
Die Pensionärinnen und Pensionäre hat die Landesregierung selbstverständlich bei der Gewährung der Sonderzahlung nicht vergessen. Der Niedersächsische Landtag hat deshalb beschlossen, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Dezember 2007 eine Sonderzahlung zum Ruhegehalt in Höhe von 614 € erhalten. Zum Witwen- und Witwergeld bei einem Anteilssatz 60% werden 368 €, bei einem Anteilssatz 50% werden 338 € gezahlt.
Diejenigen unter Ihnen, die über einen Internetanschluss verfügen, können weitere Informationen auch über www.nlbv.niedersachsen.de erhalten.
Herzliche Grüße
Ihre
Elisabeth Heister-Neumann
Niedersächsische Justizministerin