Wie geht es für die Landesbeamten weiter?
Der dbb Landesbund Niedersachsen und die Niedersächsische Staatskanzlei vereinbaren regelmäßige KonsultationsgesprächeBericht: Martin KaltIn der Reihe der Gespräche des dbb mit den verschiedenen Ressorts der Landesregierung, kam am 7.5.2008 der Chef der Staatskanzlei, Dr. Hagebölling, und Friedhelm Schäfer, Landesvorsitzender des dbb, zusammen. Mit im Gespräch waren Mitarbeiter der Staatskanzlei und der dbb Landes- führung.
Kernpunkte der Unterredung waren die Positionen des dbb zum Muster-Landesbeamtengesetz, MusterLBG, mit dessen Auswirkungen auf das Dienst-, Status- und Laufbahnrecht und der diesjährigen Besoldungsforderung des dbb für die niedersächsischen Landesbeamten für das Haushaltsjahr 2009.
Der 7.5.2008 ist Startpunkt der zukünftig jährlichen KonsultationenIn dem ca. 1½-stündigen Treffen, verdeutlichte Friedhelm Schäfer die Sichtweise des dbb und seiner Mitgliedsverbände. Im Zuge der Neuregelung der Gesetzgebung zum Dienst-, Status- und Laufbahn- recht in Niedersachsen, hätte man nun die Möglichkeit im gemeinsamen Meinungsaustausch eine einvernehmliche Handhabung festzulegen, die mehrere Jahre Bestand hätte, so Dr. Hagebölling. Dieses wird auch vom dbb so gesehen.
Daher ist man sich darüber einig geworden, jährlich, vor der Klausur der Landesregierung, mehrere Konsultationsgespräche zu Fragen der Besoldung und dem Arbeitsumfeld der Beamtinnen und Beamten zu führen. Diese Gespräche sollen den bisherigen Meinungsaustausch bei anderen Sach- fragen jedoch nicht ersetzen.
Die Besoldungsforderung des dbb wird als Diskussionsgrundlage gesehenDer Staatssekretär begrüßte die Initiative des dbb, eine Besoldungsforderung für das Haushaltsjahr 2009 vorzulegen. In dieser Forderung erwartet der dbb eine Erhöhung der Grundgehaltssätze zum 1. Januar 2009 um 100,- Euro sowie eine darauf aufsetzende lineare Erhöhung um 4 Prozent. Außer- dem wurde die Forderung nach Aufhebung der Streichung/Kürzung im Bereich der jährlichen Sonderzuwendung - bereits für das Jahr 2008 - mit einem Mindestvolumen von 1000,- Euro im Schnitt unter einer Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten erneut erhoben.
Anfang Juni kommt zu einem zweiten Zusammentreffen, beim dem Detailfragen näher erörtert werden sollen. Hierbei werden dann auch Vertreter des MF und des MI erwartet.
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