Rechtspolitisches Gespräch der CDU Fraktion
Frau Justizministerin Heister-Neumann


Rechtspolitische Gespräch der CDU - Fraktion „Strafvollzug in Niedersachsen – Neue Gestaltungsmöglichkeiten nach der Föderalismusreform“!
(Bericht von Engelbert Janßen)

Am 04.10.2006 wurde der VNSB zu einem rechtspolitischem Gespräch der CDU-Fraktion nach Hannover eingeladen.
Um den Gesetzgebungsprozess für ein niedersächsisches Strafvollzugsgesetz von Anfang an mit möglichst vielen Experten, Fachleuten und Praktikern abzustimmen, fand eine Podiumsdiskussion mit den Referenten Prof. Dr. Landau (Bundesverfassungsgericht) Prof. Dr. Schwindt, Ruhr Universität Bochum, Herrn Gerd Koop, Leiter der JVA Oldenburg  und Herrn Engelbert Janßen vom VNSB unter Einbeziehung des Publikums statt.
Herr Dinkla, stell. Fraktionsvorsitzender von der CDU - Fraktion begrüßte die Teilnehmer und erläuterte den Zweck der Veranstaltung. Er übergab das Wort an Frau Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann. Sie erläuterte die Thematik aus Sicht des Ministeriums der Justiz.

Prof. Dr. Landau

Herr Prof. Dr. Landau referierte über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes auf den Jugendstrafvollzug. Im Anschluss gaben die Referenten ihre Statements zu den Themen Erwachsenenstrafvollzug (Prof. Dr. Schwindt) Jugendvollzug (Engelbert Janßen) und Untersuchungshaftvollzug (Gerd Koop) ab. (Das Statement des VNSB finden sie direkt unter diesem Bericht)
Ansicht des Podiums!

In einer offenen Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikus wurden Fragen aus dem Publikum erörtert.
Das Schlusswort sprach Herr Dr. Biester von der CDU – Fraktion. Er bedankte sich bei den Referenten und blickt gespannt auf die Diskussionen im Parlament.




Vortrag Janßen VNSB

Vortrag des VNSB für das Rechtspolitische Gespräch am 04.10.2006

Sehr geehrte Frau Justizministerin Heister-Neumann, sehr geehrter Herr Nacke, sehr geehrte Damen und Herren.

Mein Name ist Engelbert Janßen, ich bin stellvertretender Landesverbandsvorsitzender des Verband Nds. Strafvollzugs-Bediensteter (VNSB) und hatte schon frühzeitig die Aufgabe als Leiter der Arbeitsgruppe StVollzG zusammen mit Vertretern aus allen Fachbereichen eine Stellungnahme zu den Eckpunkten für ein Strafvollzugsgesetz des Justizministeriums zu erarbeiten.

Zunächst möchte ich mich im Namen des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugs Bediensteter bei Ihnen, Frau Ministerin für eine gute Zusammenarbeit bedanken und die Grüße des Landesverbandsvorsitzenden Willi-Bernhard Albers übermitteln, der zur Zeit in Athen verweilt. Er wünscht dieser wichtigen Veranstaltung einen guten Verlauf und viel Erfolg.
Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium haben immer ein offenes Ohr für die Belange unserer Mitglieder. Dafür möchte ich mich an dieser Stellen auch einmal herzlich bedanken. Auch Herrn Nacke spreche ich Dank im Namen des Landesvorstandes aus. Wir erfahren viel Unterstützung durch ihre Person und Ihre Arbeit im Nds. Landtag.

Meine Damen und Herren!
Ich möchte nun zum eigentlichen Thema der heutigen Veranstaltung kommen und die aus Sicht des VNSB wichtigen Punkte für ein neues niedersächsisches Strafvollzugsgesetz darstellen. Dieses Gesetz, welches unser gemeinsames Gesetz werden könnte, wenn sie, sehr geehrte Ministerin und sie, sehr geehrte Landtagsabgeordnete den Rat ihrer Experten, der Anstaltsleitungen, den Fachdiensteten aller Laufbahnen  und ihrer Fachgewerkschaft VNSB mit einbeziehen.
Der VNSB richtet seinen Blick nach vorne um das Wichtige aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzuges im Auge zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom Mai 2006 ein Jugendstrafgesetz gefordert.
Anders, als im neuen niedersächsischen Strafvollzugsgesetz angedachten § 2, Aufgaben des Vollzuges, wo die Befähigung des Gefangenen, ein straffreies Leben zu führen, mit dem Sicherheitsgedanken, nämlich dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten, gleichgesetzt werden sollte, muss im Jugendstrafrecht der erzieherische und behandlerische Gedanken im Vordergrund stehen.
Im § 91 Jugendgerichtsgesetz, der die Aufgaben des Jugendstrafvollzuges beschreibt, ist nicht die Rede vom Schutz der Allgemeinheit vor Begehung neuer Straftaten. Verstehen Sie uns nicht falsch!
Natürlich muss die Allgemeinheit vor neuen Straftaten geschützt werden. Aus unserer Sicht darf dieser Aspekt aber für ein neues Strafvollzugsgesetz und schon gar nicht für ein neues Jugendstrafgesetz im Vordergrund stehen.


Die Mitarbeiter aller Laufbahnen haben eine gute Ausbildung durchlaufen. Gerade der mittlere Dienst wurde in den Vergangenheit nach immer höheren Ansprüchen ausgewählt. Die Aufgabenverteilung im Vollzug wurde sinnvoll delegiert, denn wir wollen nicht wieder in die Wärter- und Schließerkultur  abrutschen. Die Änderungen der Reihenfolge im § 2 Nds StVollzG könnte für den Außenstehenden Beobachter ein solches Signal sein. 

Meine Damen und Herren!
Im Entwurf für einen niedersächsischen Chancenvollzug vom 01. August 2006 erläutert das niedersächsische Justizministerium Grundsätze und Standards im geschlossenen Vollzug der Freiheitsstrafe. Im ersten Satz der Einleitung können wir lesen, dass der Strafvollzug als Institution der inneren Sicherheit den Auftrag hat, Gefangene während der Haft sicher unterzubringen und durch Resozialisierungsprogramme einen Beitrag zum aktiven Opferschutz und damit zum Schutz der Allgemeinheit zu leisten hat.
Im § 2 des derzeit gültigen bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetztes ist das Ziel des Vollzuges wie folgt definiert: Der Gefangene soll befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Erst dann steht in Satz 2 das der Vollzug auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen soll.
Im einheitlichen Vollzugskonzept unterstützt das Justizministerium eine Formulierung für § 2 StVollzG, die die Resozialisierung der Gefangenen und die Sicherheit der Bevölkerung als gleichwertige Vollzugsziele erkennt. Wir meinen, der Behandlungsvollzug darf durch das neue Strafvollzugsgesetz nicht in den Hintergrund geraten. Deshalb ist eine Formulierung, die die Behandlung der Gefangenen mit dem Sicherheitsgedanken als gleichwertige Ziele des Vollzugs anstrebt, der richtige Weg.
Das Gesetz könnte den Behandlungsgedanken noch weiter stärken, in dem zum Beispiel der Jungtätervollzug im neuen Strafvollzugsgesetz verankert wird. Dieses wäre ebenfalls ein Signal, welches die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen nicht nur akzeptiert sondern anerkennend würdigt
Ebenso wäre eine bundesweit greifende Rückfallstatistik sinnvoll. Damit ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Bundesländer möglich.

Aus unserer Sicht ist es auch unbestritten, das der offene Vollzug nicht die praktizierte Regelvollzugsform in Niedersachsen ist. Der offene Vollzug ist aber die wirtschaftlichste Vollzugsform und darf nicht zurückgedrängt werden. Die Gesetzgebung sollte sich zum offenen Vollzug bekennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Vollzuges haben das Gefühl, dass ihre Arbeit nicht entsprechend gewürdigt wird. Es ist auch jetzt schon schwer genug, geeignete Gefangene für den offenen Vollzug zu finden. Hier erwarten wir von den politisch Verantwortlichen, aber besonders von Ihnen sehr geehrte Frau Ministerin ein klares Signal, welches auch von dieser Veranstaltung ausgehen sollte.

Zur Erlangung von Lockerungen soll mindestens die Hälft der Strafe verbüßt sein. Würde bei der Berechnung dieses Zeitpunktes der mögliche 2/3 tel Termin zugrunde gelegt,  hätte der Vollzug hier mehr Spielraum. Dieses sollte ermöglicht werden. Gleiches gilt für Gefangene, bei denen die Halbstrafe auf Grund der gesetzlichen und von in der Person liegenden Gründen in Frage kommt. Hier sollte dann der Halbstrafentermin als Berechnungsgrundlage dienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auch die Veränderung des § 155 StVollzG wird vom VNSB strikt abgelehnt. Schon heute können die einzelnen Justizvollzugsanstalten individuell Dienstleistungen privater Anbieter einkaufen. Wir halten diese Möglichkeit des sinnvollen Einsatzes von Ressourcen für völlig ausreichend. Jede weitergehende Veränderung hin zur Teilprivatisierung birgt Gefahren, die noch nicht absehbar sind. Durch diese Art der Teilprivatisierung würde eine Zweiklassengesellschaft von Bediensten geschaffen. Und dass im Endeffekt Einsparungen entstehen, wird von uns stark angezweifelt.

Jeder politisch Verantwortliche muss wissen, dass 40% privatisierte Bedienstete im nds. Justizvollzug :
a. 40% weniger Behandlungsvollzug und
b. 40% weniger Sicherheit bedeutet,
- ,weil diese Bediensteten keine oder nur sehr wenig Ausbildung von vielleicht 6 Wochen Einweisung erfahren. Dem steht eine 2 Jährige sehr gute Ausbildung des mittleren allgemeinen Vollzugsdienst entgegen.
- und weil diese Bediensteten keine hoheitsrechtlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen.
Wer das im Kauf nehmen will, muss der Gesellschaft auch sagen, dass wir unsere Justizvollzugsanstalten aufrüsten müssen, oder diesen sehr guten Standart nicht halten können.
Noch nie waren die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen so sicher wie in den vergangenen 4 Jahren.
Folgende Zahlen können dieses noch einmal verdeutlichen.
Urlaubsversager: 0,02 %
Ausgangsversager: 0,03 %

Das liegt mit Sicherheit an guten politischen Konzepten, aber zu 90 % an der guten Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den niedersächsischen Vollzugseinrichtungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Im Arbeitsbereich würde ein Nebeneinander von privaten Trägern und „klassischem“ Werkdienst zweifellos zu erheblichen Kompetenz- und Ablaufschwierigkeiten führen. Weiterhin müsste häufig mit Störungen wie Produktionsausfall und Auseinandersetzungen gerechnet werden, weil das private Personal im Umgang mit schwierigen Gefangenen und Provokationen nicht ausgebildet ist und keine hoheitsrechtliche Aufgabe wahrnehmen darf. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes.
Eine Teilprivatisierung hätte auch zur Folge, dass der Beamtenanteil erheblich reduziert würde, der Umfang des Tätigkeitsfeldes würde sich aber erhöhen. Des Weiteren ist zu befürchten, dass privates Personal ein zusätzliches Gefahrenpotenzial mit sich bringt wie z. B. die Anfälligkeit für Korruption.

Der VNSB befürwortet die stärkere Bedeutung der Gefangenenarbeit. Die geplante Änderung  der Gefangenenarbeit und die daraus folgenden Änderungen bei der Durchführung von Besuchen, der Abwicklung von Vollzugslockerungen, Gesprächen mit Vollzugsbediensteten nur außerhalb der Arbeitszeiten der Gefangenen und so weiter, werden aber zur Folge haben, das die Arbeitszeiten der betroffenen Bediensteten wie Besuchs- und Kontrolldienst, Fachdienste und die Abteilungshelfer in die Abendstunden, beziehungsweise  in die Wochenendzeiten fallen. Das macht diese Tätigkeiten nicht attraktiver, sondern teurer und personalintensiver. Das dann nötige Personal muss bereitgestellt werden. Aber nicht aus anderen Bereichen kommend, sondern es muss zusätzlichvorhanden sein.

Meine Damen und Herren!
Der VNSB macht noch einmal deutlich: Strafvollzug in Niedersachsen ist sicher! Die Zusammenarbeit aller im Vollzug Tätigen bei der Behandlung und der Sicherung der Gefangenen ist der Grundstein für den qualitativ hochwertigen und erstklassigen Strafvollzug in Niedersachsen! Das Justizministerium täte gut daran, dieses auch seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit der neuen Gesetzgebung deutlich zu machen. Der Behandlungsvollzug in Niedersachsen muss erhalten bleiben! Dazu sollte sich der niedersächsische Landtag im neuen Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz bekennen.

Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit


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