Bericht über das Gespräch mit Herrn Althusmann

Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der Justizfachgewerkschaften im dbb und des Niedersächsischen Richterbunds am 18.09.2006 mit dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Bernd Althusmann

(von Timo Goldmann, DAAV)

Bereits zu Beginn des Gesprächs trug Herr Althusmann den anwesenden Vertretern die derzeitige finanzielle Situation des Landes Niedersachsen vor. Mit globalen Minderausgaben in Millionenhöhe werde auch im nächsten Jahr das Justizministerium zu haushalten haben. Trotz zu erwartender Steuermehreinnahmen im nächsten Jahr werde der Schuldenabbau des Landes Niedersachsen höchste Priorität haben.
AG Justiz mit Herrn Althusmann

Der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), Herr Possehl, ergriff nach einer Vorstellungsrunde das Wort und machte Ausführungen zu der momentanen Belastung im Richter- und Staatsanwaltsdienst. Diese seien nach PEBB§Y mit einem Faktor von weit über 1,0, d.h. über eine 40 Stunden/Woche hinaus, belastet. Es bestehen daher z.B. im Bereich der Strafjustiz besondere Probleme. So haben die Strafkammern des Landgerichts Hannover nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in U-Haftsachen mindestens zweimal wöchentlich zu verhandeln. Nebenbei seien auch noch weitere, umfangreiche Strafsachen zu bearbeiten. Dieser Problematik könne, so Possehl, nur durch Schaffung und Besetzung weiterer 330 Richterstellen Abhilfe geleistet werden. Herr Goldmann vom Deutschen Amtsanwaltsverein (DAAV) unterstrich die Forderungen Possehls und wies auf die Belastung im Amtsanwaltsdienst hin, der mit einem Faktor von über 1,5 außerordentlich belastet sei. Auch hier könne nur durch Personalzuwachs eine weiterhin qualitative Arbeit, die von der Justiz als dritter Gewalt im Lande schließlich auch erwartet wird, geleistet werden. Als positives Signal könne zumindest die personelle Besetzung sämtlicher Stellen gesehen werden. Der Vertreter des Verbands der Sozialarbeiter (VDS), Herr Schmidt, verdeutlichte anhand der Fallzahlen (81 Probanden pro Mitarbeiter) ebenfalls seine Forderung nach weiteren Stellen, zumal ein Durchschnitt von 50 Probanden pro Mitarbeiter normal sei.
Lediglich in Bezug auf die Forderungen des NRB, die ihm bereits bekannt waren, sagte Althusmann im Gespräch seine Kompromissbereitschaft zu. Dem DAAV und dem VDS bat er um Zusendung derer konkreter Forderungen.

In diesem Zusammenhang ist auch der Wegfall des Weihnachtsgeldes thematisiert worden. Insbesondere im Bereich des einfachen und mittleren Justizdienstes der Wegfall des Weihnachtsgeldes deutlich zu spüren. Vielen Kolleginnen und Kollegen fehle nun das nötige Geld, das allein durch die Einmalzahlung einer Sondervergütung von 860,00 Euro in diesem Jahr nicht aufgefangen werde.
Herr Althusmann führte dazu aus, dass ihm die unzumutbaren Belastungen durchaus bewusst seien. Es sei jedoch bei der Verschuldung des Landes nicht möglich, das Weihnachtsgeld wieder einzuführen. Nach seiner Einschätzung werde nunmehr jährlich geprüft, ob es zu einer Einmalzahlung für die Landesbeschäftigten komme oder nicht.

Angesichts der Forderung der Gewerkschaften, die Stellenobergrenzen im gehobenen und mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst sowie im gehobenen und mittleren Justizdienst auszuschöpfen, führte Althusmann aus, dass lediglich ein „gemischtes Stellenhebungsmodell mit Steuer-, Polizei- und Justizbereich“ möglich sei und es zu einer Vergleichslösung kommen werde. Der Vorsitzende des VNSB und zeitgleich Vorsitzender der AG Justiz, Herr Albers, verdeutlichte, dass im Justizvollzugsdienst viele Kolleginnen und Kollegen mit einer Besoldung nach A7 pensioniert werden. DJG-Vorsitzender Hilbrands und Herr Goldmann vom DAAV ergänzten diese Ausführungen dahingehend, dass auch im gehobenen und mittleren Justizdienst mitunter 15 Jahre und länger auf eine Beförderung von A11 zu A12 bzw. A7 nach A8 gewartet werden müsse. Dieses führe oft zu demotivierenden Zuständen im Kollegenkreis. Insbesondere sei diese Entwicklung unter dem Gesichtspunkt der Aufgabendelegierung vom höheren auf den gehobenen und vom gehobenen auf den mittleren Dienst bedenklich.

Herr Bode von der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Niedersächsischen Justizvollzugsanstalten bemängelte die Ungewissheit hinsichtlich der Übernahme von gut ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes (JVD). So finden regelmäßig umfangreiche Auswahlverfahren statt, um nur die für den JVD geeigneten Personen in die Ausbildung zu entsenden. Diesem ausgewählten Personenkreis und auch der mittelfristigen Planung der Leiterinnen und Leiter der JVA'en gegenüber habe eine Übernahmegarantie zu erfolgen.
Dieser Auffassung schlossen sich auch Herr Goldmann und Herr Hilbrands für den Bereich des Justizdienstes an. So dürfe es nicht mehr zu solchen Situationen kommen, in denen geprüfte Anwärter, die mindestens mit einer befriedigenden Note die Prüfung bestanden haben, mit Anwärterbezügen weiterbeschäftigt und dann auch noch heimatfern eingesetzt werden.
Bei dieser Gelegenheit erwähnte Albers, dass es bisher trotz knapper Kassen immer zu Weiterbeschäftigungen nach der Prüfung gekommen ist.

Schließlich tat Herr Bode noch seinen Unmut über die Prozedere bei Weiterbeschäftigungen unter Beteiligung der Job-Börse kund. Verlässliche und gut eingearbeitete Mitarbeiter in den JVA's, deren befristete Verträge auslaufen, müssten regelmäßig der Job-Börse gemeldet werden. Nun komme es vor, dass Mitarbeiter der Job-Börse eine Person mit ähnlichen Qualifikationen vermitteln würden, die aus Sicht der Leiterinnen und Leiter und weiteren Mitarbeiter der JVA's gar nicht in das Gesamtkonzept passen würden.
Gleiches gelte, so Goldmann, auch für den Bereich des mittleren Justizdienstes, der mit Justizfachangestellten besetzt ist.
Herr Althusmann nahm diese praxisorientierten Mängel zur Kenntnis.

Nach einer durchaus offenen und informativen Runde beendete der Vorsitzende der AG-Justiz Willi-Bernhard Albers das Gespräch und nahm das Angebot eines erneuten Gesprächs im nächsten Jahr dankend an.

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